Kosten für Bergung mit Schlitten nicht von der Versicherung gedeckt

Nach einem Unfall auf einer Skipiste im europäischen Ausland brachte die Pistenbergung eine Frau zum Rettungswagen. Dabei kam ein Schlitten zum Einsatz. Der Fall landete vor Gericht, da es um die Erstattungsfähigkeit der Kosten ging. Dabei stellte sich insbesondere die Frage, ob ein Schlitten der Pistenbergung als "Rettungsfahrzeug" zu den Leistungen einer privaten Krankenversicherung gehört. Dies wurde vor Gericht verneint. Beinhaltet die Police den Transport "in einem Rettungsfahrzeug", so kann darunter kein Schlitten der Pistenbergung gefasst werden, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 U 1229/25).
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