Online-Glücksspiele waren in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Seitdem sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über die in Deutschland erforderliche Zulassung verfügt. „Liegt diese Genehmigung nicht vor, sind die Online-Glücksspiele illegal. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Spieler dann einen Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste haben. Das Urteil des Landgerichts Berlin fügt sich nahtlos in diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2016 und 2020 über die Webseite bwin an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 13.300 Euro verloren. Die erforderliche deutsche Lizenz besaß die ElectraWorks Ltd. als Veranstalterin der Online-Glücksspiele nicht. „Da sie somit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Sittner.
Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV in der Fassung von 2012 war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Dieses Verbot solle die Spieler vor den Gefahren von Online-Glücksspielen wie Spielsucht und erheblichen finanziellen Verlusten schützen. Daher sei es auch mit europäischen Recht vereinbar, machte das LG Berlin deutlich.
Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe. Dieser Anspruch sei auch nicht verjährt, entschied das Gericht.
Die Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall, lehnte das LG Berlin ab. Dadurch würde das Verfahren in die Länge gezogen. Das stehe dem legitimen Interesse des Klägers an einer zügigen Entscheidung entgegen.
„Das Urteil zeigt, dass sich die Spieler nicht von Hinhaltetaktiken der Veranstalter entmutigen lassen sollten. Ohne gültige Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten und Spieler können ihren Verlust aus illegalen Online-Glücksspielen zurückverlangen. Da dieser Rückzahlungsanspruch auch verjähren kann, sollte er jetzt geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Sittner.
Mehr Informationen unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Telefon: +49 (89) 552999-50
Fax: +49 (89) 552999-90
E-Mail: sittner@cllb.de
![]()