Keine arbeitsrechtlichen Hindernisse für die Beschäftigung von Senioren jenseits des regulären Rentenalters

Das letzte arbeitsrechtliche Hindernis für die Beschäftigung von Aktivrentnern wurde mit dem jüngsten Rentenpaket beseitigt. Hierdurch wurde auch das so genannte Vorbeschäftigungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz für Arbeitnehmer, die ihr persönliches reguläres Rentenalter erreicht haben, aufgehoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreichen, sollen insgesamt bis zu zwölf Mal hintereinander und maximal für insgesamt acht Jahre befristete Arbeitsverträge schließen können. Die Regelung ist also so weit gefasst, dass künftig auch Ketten-Befristungen beispielsweise bis zum 75. Geburtstag der Senioren möglich sind.

 

 

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