Was Sachverständige im Handwerk bei der Schadenserkennung mit KI beachten müssen

Mit Vorträgen zur „Schadenserfassung durch KI im Kfz-Bereich“ und dem „Sachverständigenbeweis aus gerichtlicher Sicht“ wartete der Sachverständigentag bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mit aktuellen Themen auf. Präsident Klaus Hofmann begrüßte 48 von derzeit 78 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Kammer im hauseigenen Veranstaltungsaal Mannheim und betonte zum Einstieg deren verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. So seien Sachverständige wichtige Partner bei Gericht, die mit ihrem Fachwissen dazu beitragen, dass Richter Recht sprechen können.

Aus gerichtlicher Sicht

Auch Dr. Ulrike Graf, Vorsitzende Richterin des Landgerichts Mannheim, unterstrich dies. Ihr Vortrag zum Thema „Der Sachverständigenbeweis aus gerichtlicher Sicht“ nahm unter anderem die Kriterien und Vorgehensweisen bei der Bestimmung des zuständigen Sachverständigen unter die Lupe. Die Vorsitzende Richterin erläuterte die Pflicht zur Erstellung des Gutachtens, aber auch das Recht zur Gutachtenverweigerung und die möglichen Konsequenzen, wenn ein Gutachten nicht erstattet werde. Ein Überblick über die Fälle möglicher Befangenheit zeigte den Teilnehmenden den strengen Blick auf die Beurteilung der Eignung auf und erläuterte das Vorgehen bei diesbezüglichen Unsicherheiten.

Schadenerfassung durch KI

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ging Michael Bisson in seinem Vortrag auf die Schadenerfassung durch KI im Kfz-Bereich ein. Sein Beitrag gab eine Darstellung der Weiterentwicklungen der KI seit dem Start des Pilotprojekts und wie sich die Qualität der Schadenserkennung verbessert habe. Welche Informationen und Daten für eine zuverlässige Erfassung erforderlich sind, fasste er in einer Übersicht zusammen.

Neues für Sachverständige

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Christian Berg, stellte Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen vor. So informierte er über die Fortbildungspflicht der Sachverständigen und gab Hinweise zum Verfahren und zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine erneute Bestellung nach fünf Jahren.

Eine abschließende Diskussionsrunde mit Dialog und der Erfahrungsaustausch untereinander rundeten den Sachverständigentag ab.

Ansprechpartner zum Sachverständigenwesen ist bei der Handwerkskammer in Mannheim Christian Berg, Telefon 0621 18002-120, E-Mail: christian.berg@hwk-mannheim.de.

Hilfe und weiterer Kontakt zum Thema: Leonard Kopp, Telefon 0621 18002-136, E-Mail: leonard.kopp@hwk-mannheim.de.

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