LG Schweinfurt: Senec haftet nach Produktsicherheitsgesetz für fehlerhafte Stromspeicher
Breaking News:
Kathmandu Nepal
Mittwoch, Jan. 21, 2026
Hintergrund des Falls und Bedeutung für den Senec-Skandal
Die Klägerin hatte 2021 einen Senec-Stromspeicher über einen Vertriebshändler erworben. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen bei baugleichen Speichersystemen reduzierte Senec ab August 2023 die Speicherkapazität tausender Anlagen dauerhaft auf 70 Prozent. Diese Drosselung besteht bis heute.
Das Landgericht Schweinfurt kommt zu dem Ergebnis, dass diese anhaltende Maßnahme nicht Ausdruck von Sicherheit, sondern Beleg einer fortbestehenden Gefahrenlage ist. Damit überschreitet der Fall die Ebene des Kauf- oder Werkvertragsrechts: Das Gericht prüfte erstmals umfassend die Verantwortung des Herstellers nach dem Produktsicherheitsgesetz.
Das Urteil im Überblick
Zentrale Erwägungen des Gerichts zum Senec-Fall
Das Landgericht Schweinfurt stellt klar, dass der Senec-Stromspeicher produktfehlerhaft ist, weil er nicht die Sicherheit bietet, die Verbraucher berechtigterweise erwarten dürfen. Maßgeblich ist dabei nicht eine abstrakte Risikobetrachtung, sondern das tatsächliche Verhalten des Herstellers.
Das Gericht führt aus, dass von einer bestehenden Brandgefahr auszugehen ist, weil Senec selbst seit über zwei Jahren eine sicherheitsbedingte Drosselung vornimmt. Ein Betrieb im Regelzustand sei damit nicht ohne Einbußen an Sicherheit möglich.
Wörtlich heißt es:
„Von einer bestehenden Brandgefahr muss ausgegangen werden, nachdem die Beklagte selbst eine Drosselung vorgenommen hat, die seit mehr als zwei Jahren andauert.“
Weiter stellt das Gericht fest:
„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die berechtigten Sicherheitserwartungen nicht.“
Besonders deutlich weist das Gericht den Einwand zurück, es handele sich lediglich um ein allgemeines Technologierisiko:
„Das Berufen auf das allgemeine Technologierisiko ist mit Blick auf das Verhalten der Beklagten nicht glaubhaft.“
Auch eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärungen entlasten Senec nach Auffassung des Gerichts nicht. Die gesetzliche Vermutungswirkung sei widerlegbar – und durch die jahrelange Drosselung widerlegt.
Produktsicherheitsgesetz als Schlüssel – Haftung direkt beim Hersteller Senec
Mit diesem Urteil wendet das Landgericht Schweinfurt das Produktsicherheitsgesetz ausdrücklich als Schutzgesetz an. Entscheidend ist nicht, ob bereits ein konkreter Schaden eingetreten ist, sondern dass von dem Produkt eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit ausgeht.
Damit erweitert das Gericht die rechtliche Verantwortung erheblich: Verbraucher können sich nicht mehr nur an Händler wenden, sondern haben nun auch einen unmittelbaren Anspruch gegen Senec als Herstellerin. Das Urteil begründet ein Feststellungsinteresse gerade deshalb, weil weitere Schäden nicht ausgeschlossen werden können.
Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer
Dr. Stoll & Sauer sieht in dem Urteil eine Zäsur im Senec-Komplex. Während zahlreiche Landgerichte bislang Mängelrechte und Rückabwicklungen gegenüber Händlern zugesprochen haben, verlagert sich der Fokus nun auf die Produktsicherheit und die Herstellerverantwortung. Die Entscheidung fügt sich in eine zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein. Bereits das OLG Hamm hat die Drosselung als erheblichen Mangel eingeordnet. Das OLG München hat angekündigt, ein verbraucherfreundliches Urteil zu bestätigen. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben nach Medienberichten entsprechende Signale gesetzt. Das LG Schweinfurt geht nun einen entscheidenden Schritt weiter.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt und noch kein Austausch des Speichers vollzogen wurde, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Stromspeicher-Skandal
Die Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt bestätigt erneut: Eine Leistungsdrosselung oder Stilllegung von Senec-Stromspeichern ist kein Bagatellfall, sondern geht über einen bloßen Sachmangel hinaus. Nach Auffassung des Gerichts stellen die Speicher eine Gefahr dar. Wer vom Senec-Skandal betroffen ist und dessen Speicher noch nicht durch das Unternehmen ausgetauscht wurde, sollte seine Ansprüche prüfen und rechtzeitig handeln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
![]()