Datenleck beim Landratsamt Enzkreis: Online-Führerscheinanträge monatelang potenziell einsehbar
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Freitag, Jan. 16, 2026
Was beim Datenleck im Landratsamt Enzkreis passiert sein soll
Laut Pressemitteilung und Betroffenenschreiben des Landratsamts Enzkreis waren personenbezogene Daten aus Online-Führerscheinanträgen über eine nicht verlinkte Internetadresse aufrufbar. Über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) wurde die Behörde am 8. Oktober 2025 auf den Vorfall hingewiesen; der betroffene Server wurde danach abgeschaltet und eine Ursachenanalyse eingeleitet.
Wichtige Fakten aus dem Betroffenenschreiben
Risiken: Was Betroffene laut Behörde beachten sollen
Das Landratsamt Enzkreis nennt insbesondere folgende Risiken und Hinweise:
Maßnahmen: Was das Landratsamt nach eigenen Angaben getan hat
Europäische und deutsche Rechtsprechung auf Verbraucherseite
Das Schreiben des Landratsamts ist eine Betroffeneninformation nach Art. 34 DSGVO und deutet auf ein aus Sicht der Behörde potenziell hohes Risiko hin. Für Betroffene kommt daneben ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Die europäische Rechtsprechung (EuGH) hat die Leitplanken für Art. 82 DSGVO konkretisiert:
Erfolge von Dr. Stoll & Sauer in Datenschutzfällen
Dr. Stoll & Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzkomplexen bereits Erfolge erzielt und führt Verfahren bundesweit:
Bewertung von Dr. Stoll & Sauer und nächste Schritte für Betroffene
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist der Vorfall rechtlich ernst zu nehmen, weil nach der behördlichen Risikodarstellung insbesondere Identitätsmissbrauch und Phishing begünstigt werden können. Ob und in welcher Höhe ein immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon,
Dr. Stoll & Sauer prüft Ansprüche Betroffener anhand der individuellen Betroffenheit. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Datenleck-Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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