Weiterentwicklung der THG-Quote: Planungssicherheit für den Mittelstand schaffen

Die MEW begrüßt die geplante Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtiges Signal für Investoren und Mittelstand. Die Fortschreibung bis 2040 schafft Planungssicherheit und stärkt die THG-Quote als zentrales Instrument zur Defossilisierung des Verkehrs.

Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) hat sich zu den aktuellen Entwicklungen der Treibhausgasquote (THG-Quote) geäußert. Der Verband begrüßt ausdrücklich:

  • den Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der THG-Quote noch im Jahr 2025, der ein wichtiges Signal an Markt und Investoren sendet und die Verlässlichkeit der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen unterstreicht;
  • die Fortschreibung der THG-Quote bis zum Jahr 2040, die für mittelständische Unternehmen Planungssicherheit schafft und langfristige Investitionen in klimafreundliche Kraftstoffe ermöglicht;
  • die Stärkung der THG-Quote als zentrales Instrument zur Defossilisierung des Verkehrs, das Investitionen in neue Produkte, Infrastrukturen und Versorgungsketten anreizt;
  • die vorgesehene Abschaffung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, wobei aus Sicht des MEW entscheidend ist, dass der Wegfall der Doppelanrechnung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Investitionsentscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen;
  • das Ziel klarer, rechtssicherer und praktikabler Regelungen, damit die THG-Quote ihre Lenkungswirkung im Markt voll entfalten kann.

Für die mittelständisch geprägte Energiewirtschaft ist die THG-Quote ein zentrales Instrument, um Investitionen in klimafreundliche Kraftstoffe, neue Produkte und Infrastrukturen anzustoßen. Sowohl der Kraftstoff- und Energiehandel als auch die Tanklager arbeiten mit langfristigen Vertrags-, Beschaffungs- und Investitionszyklen und sind auf klare und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass zentrale Weichenstellungen – wie der Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe – eindeutig geregelt und schnellstmöglich wirksam werden, damit sich alle Marktteilnehmer rechtzeitig darauf einstellen können. Der MEW begrüßt an dieser Stelle nochmals ausdrücklich die Fortschreibung der THG-Quote bis ins Jahr 2040.

Entscheidend ist nun ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Je früher verbindliche und belastbare Regelungen feststehen, desto besser kann die THG-Quote ihre Lenkungswirkung entfalten und Investitionen im Markt auslösen. Ambitionierte Zielsetzungen entfalten ihre Wirkung nur dann voll, wenn sie klar, rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden. Diese Erwartung wird von vielen Marktakteuren geteilt und wurde zuletzt auch im gemeinsamen Appell der Biokraftstoffbranche betont, der auf die Bedeutung klarer Zeitvorgaben und ausreichender Vorlaufzeiten insbesondere mit Blick auf das Jahr 2026 hingewiesen hat. Dies gilt insbesondere für Energiehandelsunternehmen, die auf Basis verlässlicher, regulativer Rahmenbedingungen derzeit die Versorgungsverträge für das Jahr 2026 abschließen müssen. Eine weitere Verlängerung der Unsicherheit oder erneute Änderungen des Gesetzentwurfs wären für diese Unternehmen nicht hinnehmbar.

Der MEW fordert daher einen zeitnahen, verlässlichen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Frühzeitige Rechtssicherheit stärkt die Investitionsbereitschaft des Mittelstands, erhöht die Akzeptanz im Markt und trägt dazu bei, die THG-Quote als wirksames und kosteneffizientes Klimaschutzinstrument nachhaltig abzusichern.

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