„Zweisiebzig statt dreißig“

Am Samstag den Gebrauchtwagen verkaufen und am Sonntag in aller Ruhe um das Abmelden kümmern? Das kostet beim Vogelsbergkreis über das Onlineverfahren 2,70 Euro. Und für 2,60 Euro zusätzlich kann direkt das bisherige Kennzeichen für die Weiternutzung reserviert werden. Doch immer wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger online über Suchergebnisse zu Dienstleistern vermittelt werden, deren Angebote deutlich teurer sind, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtes für Ordnungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten (AOSA).

Meist versehentlich landen Bürger dabei auf amtlich wirkenden Internetportalen, die mit wenigen Klicks eine unkomplizierte Abwicklung von zulassungsrechtlichen Vorgängen versprechen. Bei Suchmaschinen tauchen diese Links in den Ergebnissen ganz weit oben auf und verleiten dazu, versehentlich teure Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Haken dabei: Für eine Leistung, die beim Vogelsbergkreis keine drei Euro kostet, wird dort schnell mehr als das Zehnfache fällig, warnt das AOSA und mahnt zur Vorsicht. Denn oft wird erst nach Beauftragung des Dienstleisters ersichtlich, welche Gebühren die Anbieter für ihre Leistungen erheben.

Daher rät das Fachamt, die Online-Angebote über www.vogelsbergkreis.de direkt aufzurufen. Denn das Angebot – zu finden auf der Startseite unter dem Punkt „Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen“ – bringt Interessierte direkt zum richtigen Bereich. Denn über „Auto & Mobilität“ sowie „Rund um das Auto“ können Bürger auf das „Behörden Serviceportal“, einer offiziellen Website der Bundesrepublik Deutschland, zugreifen. Die sogenannte iKFZ-Außerbetriebsetzung ist nicht nur günstiger, sondern bietet weitere Vorteile.

Voraussetzung für die „Online-Abmeldung“ ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 im Vogelsbergkreis zugelassen wurde. Außerdem werden für die Außerbetriebsetzung Fahrzeugschein und Kennzeichen, beziehungsweise die Sicherheitscodes benötigt. Diese befinden sich unter dem Landeswappen auf den Kennzeichen sowie auf der Rückseite des Fahrzeugscheins. Fahrzeuge aus anderen Landkreisen müssen im Onlineverfahren bei der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet werden, heißt es abschließend.

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