BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden:

  • Gutachten belegt erneut: Daten, die von US-Unternehmen und Tochtergesellschaften in Europa gehostet werden, sind trotz Marketingversprechen nicht sicher vor US-Zugriff.
  • BITMi fordert Bundesregierung auf, Konsequenzen zu ziehen und Digitale Souveränität in die Tat umzusetzen.
  • Unternehmen mit Sitz, Führung und Eigentümerstruktur in Europa sind die sicherste Wahl für Datenspeicherung und -verarbeitung

Diese Woche ist das Rechtsgutachten „Zur US-Rechtslage zum weltweiten Datenzugriff von US-Behörden“ der Universität Köln im Auftrag des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) publik geworden. Dieses belegt erneut zweifelsfrei: US-Behörden können auf in der EU gehostete Daten von US-Unternehmen und deren europäischen Tochtergesellschaften zugreifen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) möchte dieses Gutachten zum Anlass nehmen, um Unternehmen, aber insbesondere auch die Bundesregierung, mit Nachdruck anzuhalten, ihren Bekenntnissen zur Digitalen Souveränität Taten folgen zu lassen. Denn Datensouveränität und Datenschutz sind eine entscheidende Grundlage für unsere digitale Resilienz und diese können US-Konzerne nachweislich nicht in dem Maße garantieren wie EU-Unternehmen. Denn reine Standort- oder Marketingversprechen reichen nicht aus, um Digitale Souveränität zu garantieren – solange Anbieter über Konzernstrukturen oder Geschäftsbeziehungen eng an die USA gebunden sind, bleibt der Zugriff von US‑Behörden auf europäische Daten ein reales Risiko.

„Bezeichnend ist, dass es sich dieses Mal um einen von der Bundesregierung beauftragten Bericht handelt, der bereits seit März vorliegt. Wir fordern insbesondere die Politik nachdrücklich dazu auf, daraus Konsequenzen zu ziehen: Für die Wahl digitaler Lösungen in Behörden und Verwaltung müssen Resilienz, Datensouveränität und Europarechtstreue entscheidende Auswahlkriterien sein und die heimische Digitalwirtschaft muss gestärkt werden“, kommentiert Christian Gericke, Vizepräsident des BITMi, das Gutachten.

Das Gutachten schließt nicht aus, dass auch EU-Unternehmen, die auf dem US-Markt beispielsweise mit Niederlassungen tätig sind, von US-Behörden aufgefordert werden könnten, in der EU gespeicherte Daten herauszugeben. „US-Behörden können versuchen, Druck auszuüben, wenn sie vor Ort Angriffsflächen finden. Vollstreckungsmöglichkeiten haben US-Behörden auf EU-Territorium jedoch nicht“, erklärt Rasmus Keller, Sprecher der BITMi-Fachgruppe IT-Recht. „Unternehmen, die in der EU ihren Sitz haben, mit europäischer Führungs- und Eigentümerstruktur sind rechtlich die erste Wahl für die sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten. Eine geringe Präsenz auf dem US-Markt steigert darüber hinaus die wirtschaftliche Unabhängigkeit von EU-Anbietern“, so Keller.

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