Grundregeln für sicheres Arbeiten mit Asbest

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Kathmandu Nepal
Dienstag, Okt. 14, 2025
Grundsätzlicher Asbestverdacht
Asbest gilt als einer der gefährlichsten krebserzeugenden Stoffe überhaupt. Schon geringe Faserbelastungen können schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs, Asbestose oder Rippenfellkrebs auslösen – oft erst Jahrzehnte nach dem Kontakt. Seit Dezember 2024 regelt die neue Gefahrstoffverordnung, dass alle Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 grundsätzlich unter Asbestverdacht stehen.
Baujahr, Materialkennzeichnungen oder technische Produktdaten können zwar Hinweise geben. In den meisten Fällen lässt sich Asbest jedoch nur durch eine Laboranalyse eindeutig nachweisen. "Schutzmaßnahmen sind deshalb Pflicht, solange keine Analyse das Gegenteil beweist", sagt Matthias Plog, Gefahrstoffexperte der BG ETEM.
Maßnahmen für den Umgang mit Asbest
"Asbest ist gefährlich – aber wer sachkundig und sauber arbeitet, kann das Risiko kontrollieren", sagt Gefahrstoffexperte Plog. Wichtig sei es, sich nicht von Angst leiten zu lassen, sondern von Fachwissen. Und gewisse Grundregeln zu beachten.
Neuer Podcast der BG ETEM
Mehr Hintergründe und praktische Hinweise bietet die aktuelle Folge des BG ETEM-Podcasts "Ganz sicher". Moderatorin Katrin Degenhardt spricht darin mit Gefahrstoffexperte Matthias Plog über gesundheitliche Risiken, gesetzliche Neuerungen und praxistaugliche Schutzmaßnahmen. Auch der eine oder andere Mythos wird aufgeklärt.
Podcast anhören und mehr Informationen
Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge "Asbest – Vorsicht ja, Panik nein!“ geht es hier.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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