Corona-Soforthilfe: VGH Baden-Württemberg will frühestens ab 7. Oktober 2025 entscheiden

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Donnerstag, Okt. 2, 2025
Corona-Soforthilfe wird für viele Unternehmen zum Albtraum
Die Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als schnelle Unterstützung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt. Ursprünglich war von einer Rückzahlung keine Rede. Ab 2023 begannen jedoch zahlreiche Bundesländer, Rückforderungsbescheide zu verschicken. Viele Verwaltungsgerichte sehen die Rückforderungen kritisch, weil die Zwecke der Hilfen in den Bescheiden unklar formuliert waren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit den zwei nachfolgenden Verfahren am VGH beteiligt und fasst das wichtigste zur Verhandlung und den eigenen Fällen zusammen:
Corona-Soforthilfe-Mandant von Dr. Stoll & Sauer vor dem VGH
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt in einem der Verfahren den Friseurmeister Holger Schier aus Heidenheim. Die Schwäbische Zeitung berichtete am 2. Oktober ausführlich von dem Fall.
Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer
Die Verfahren vor dem VGH haben enorme Signalwirkung für alle Betroffenen. Es geht im Kern um die Frage, ob die Soforthilfe ein echter Zuschuss war oder nachträglich, wie ein Darlehen behandelt werden darf. Aus unserer Sicht sind die Erfolgsaussichten weiterhin gut:
Betroffene sollten die Entwicklung eng verfolgen und ihre Rückforderungsbescheide rechtlich überprüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Corona-Soforthilfe-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer: Bundesweit bekannt durch Diesel-Abgasskandal
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 18 Anwälten berät und vertritt sie Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher aus. Aktuell führen sie eine Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der Vorinstanz – sowie eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Das JUVE-Handbuch 2019/2020 zählt Dr. Stoll & Sauer zu den marktprägenden Kanzleien im Bereich Massenverfahren.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
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