Gesundheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen Daten und müssen auch ganz besonders geschützt sein. Die Krankenkassen versprechen, dass dies gewährleistet ist. So schreibt die Techniker Krankenkasse auf Anfrage: „Die Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Alle Dokumente werden bei Transport von Server auf das Endgerät verschlüsselt und erst auf dem Endgerät wieder entschlüsselt.“ Es erfolgt also keine Speicherung auf einzelnen Geräten, sondern in einem eigens dafür zertifizierten Rechenzentrum. Nur der zugriffsbrechtigte Personenkreis hat Zugang zu den hinterlegten Daten. Der Zugriff erfolgt über die Gesundheitskarte und und die Institutskarte bei den Gesundheitsdienstleistern über die sogenannte Telematikinfrastruktur. Die Krankenkassen haben, wie schon gesagt, keinen Zugriff auf die Daten. Hinter der ePA steht die Gematik GmbH, eine Gesellschaft des Bundes, die die ePA entwickelt hat. Nach eigenen Angaben sind die Vorgaben des Datenschutzes und des Patientendatenschutzgesetzes erfüllt.
Wofür es nie eine Garantie gibt, sind natürlich Hacker-Angriffe, über die eigentlich gut geschützte Daten dann doch in falsche Hände gelangen können. Doch diese Gefahr besteht bei allen Daten, die man bisher schon digital speichert und zur Verfügung stellt wie etwa Bankdaten beim Online-Banking.
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