Corona-Soforthilfe: VGH Baden-Württemberg verhandelt Musterverfahren

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Dienstag, Sep. 2, 2025
Worum geht es bei den Corona-Hilfen?
Während der Corona-Pandemie wurden Hilfsprogramme als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler angekündigt. Zu Beginn versprach der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass eine Rückzahlung nicht erforderlich sei. Hunderttausende kleine und mittlere Unternehmen nahmen die Hilfen in Anspruch. Doch 2023 begannen viele Bundesländer – unter anderem über die Landesbanken – mit der Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Für zahlreiche Unternehmen bedeutete dies unerwartete finanzielle Belastungen, zumal die rechtlichen Rahmenbedingungen oft schwer verständlich sind. Streitpunkt ist auch, ob die ursprünglichen Bewilligungen nachträglich korrigiert werden dürfen. Zahlreiche Gerichte urteilen zugunsten der Betroffenen.
Dr. Stoll & Sauer erfolgreich in Corona-Hilfe-Verfahren
Seit drei Jahren beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland mit den Corona-Hilfen. Am bekanntesten ist die Corona-Soforthilfe aus den ersten Monaten der Pandemie. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bisher über 3.000 Beratungen durchgeführt. Die meisten Verfahren warten auf höchstrichterliche Entscheidungen – wie am 2. Oktober 2025. Dann wird der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim über mehrere Verfahren verhandeln. Zwei dieser Musterverfahren führt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, beide wurden in erster Instanz gewonnen:
Darüber hinaus hat die Kanzlei auch Verfahren am Verwaltungsgericht Freiburg und in Meiningen (Thüringen) gewonnen. Besonders bedeutsam: In Thüringen ist die Entscheidung inzwischen rechtskräftig. Hier hatte die Aufbaubank eine Zweckentfremdung der Hilfe festgestellt, der das Gericht jedoch nicht folgte. Die Bescheide wurden aufgehoben. Die Bank legte keine Beschwerde gegen das Urteil ein (Az. 8 K 142/23 Me). Damit steht fest: Für Betroffene lohnt es sich, Rückforderungsbescheide überprüfen zu lassen.
Bedeutung der Verhandlung in Mannheim
Mit den Verfahren am VGH Baden-Württemberg sollen nun Grundsatzfragen geklärt werden. Von den Urteilen hängt ab, ob hunderte Unternehmen in Baden-Württemberg Soforthilfen behalten dürfen oder erhebliche Summen zurückzahlen müssen. Dr. Stoll & Sauer ist davon überzeugt, dass der VGH die klare Linie der Verwaltungsgerichte bestätigt. Für die Betroffenen wäre das ein Durchbruch. Unternehmen, die mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sind, sollten nicht zögern und ihre Ansprüche rechtlich prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Corona-Hilfe-Online-Check an.
Rückforderung? Jetzt schnell handeln bei der Corona-Hilfe
Wer dachte, der Staat vergisst die Nachkontrolle der Corona-Hilfen, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Hier ist schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kanzlei rät zu Folgendem:
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berät in allen Fragen rund um das Thema Corona-Soforthilfe und Rückzahlungsbescheide professionell und kompetent. Unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht unterstützen Mandanten von Beginn an – mit einem kostenlosen Online-Check und individuellen Lösungen.
Dr. Stoll & Sauer: Bundesweit bekannt durch Diesel-Abgasskandal
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 18 spezialisierten Anwälten berät und vertritt sie Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher aus. Aktuell führen sie eine Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der Vorinstanz – sowie eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Das JUVE-Handbuch 2019/2020 zählt Dr. Stoll & Sauer zu den marktprägenden Kanzleien im Bereich Massenverfahren.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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