VPKA Bayern fordert Nachbesserungen am Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

München – Die Krankenhausreform soll offiziell die Qualität der Krankenhausversorgung steigern. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) warnt jedoch, dass die geplanten Regelungen in ihrer aktuellen Form vor allem auf eine Reduzierung von Krankenhausstandorten zielen, ohne den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die regionale Versorgung zu berücksichtigen. Auch der jüngst veröffentlichte Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) behebt aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht alle Mängel des KHVVG. Er fordert daher dringend weitere Nachbesserungen, um die flächendeckende Patientenversorgung nachhaltig zu sichern.

„Wir teilen das Ziel der Bundesregierung, die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland zu stärken“, betont Michael Strobach, Geschäftsführer des VPKA Bayern. „Die aktuell vorgesehenen Instrumente des KHAG greifen jedoch zu kurz. Vorrangiges Ziel sollte die tatsächliche Versorgungsqualität sein und nicht die Reduzierung von Krankenhausstandorten ohne Berücksichtigung der Patientenversorgung und regionalen Bedarfe.“

Bedarfsorientierte und qualitätsgestützte Planung
Der VPKA Bayern unterstreicht, dass bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Krankenhausangeboten neben den stationären Strukturen auch die ambulante Versorgung, Notfall- und Rettungsdienste sowie die Übergangspflege nach Klinikaufenthalten einbezogen werden müssen. „Die Zahl der Fachabteilungen, die Größe einer Klinik oder personelle und technische Strukturvorgaben allein garantieren keine bessere Behandlung“, stellt Strobach klar. Entscheidend sei vielmehr die Qualität der Prozesse und der Therapieerfolge. Diese sei messbar über Routinedaten sowie Patient-Reported Outcome- und Experience Measures (PROMs/PREMs). Deren Einbeziehung könne eine effektive und patientenorientierte Versorgung gewährleisten.

Planungshoheit der Länder nicht untergraben
Der VPKA Bayern unterstreicht zudem die Bedeutung der Länderkompetenz: „Die Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnet. Die im KHVVG und KHAG vorgesehenen Regelungen untergraben diese Zuständigkeit.“ Besonders kritisch bewertet der Verband die vorgesehenen Qualitätskriterien der Leistungsgruppen, die ab 2027 zu einem grundsätzlichen Abrechnungsverbot führen, wenn Krankenhäuser diese nicht erfüllen. Strobach warnt: „Da Abweichungen hiervon nur zeitlich befristet und mit Zustimmung der Kostenträger möglich sind, führt dies zu erheblichen Planungs- und Rechtsunsicherheiten für die Kliniken. Daher müssen die entsprechenden Regelungen unbedingt geändert werden.“

Vorhaltefinanzierung setzt falsche Anreize
Die vom Gesetz vorgesehene Vorhaltefinanzierung mit Mindestzahlen wird vom VPKA Bayern als kontraproduktiv angesehen. Kliniken könnten dadurch Fehlanreize erhalten, Patienten innerhalb des 20-Prozent-Korridors nur begrenzt zu behandeln, was zu längeren Wartezeiten führen könnte. Sicherstellungszuschläge für tatsächlich bedarfsnotwendige Kliniken seien die bessere Lösung.

Auch die geplante Einführung von Hybrid-DRGs lehnt der Verband ab. Die zu niedrigen Preise würden wirtschaftliche Schieflagen und Abrechnungsstreitigkeiten provozieren. Als praktikable Alternative empfiehlt der Verband, die untere Grenzverweildauer bei DRGs abzuschaffen, um Effizienz und Ambulantisierung zu fördern.

Fachkliniken in ihrer Rolle stärken
Für Fachkliniken fordert der VPKA Bayern eine realistische und fachlich fundierte gesetzliche Definition, so wie im Positionspapier der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein zum Änderungsbedarf am KHVVG im Juli 2025 gefordert. Vorgaben wie die verpflichtende Vorhaltung von Fachabteilungen für Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin sowie CT/MRT in allen Fachkliniken oder die Begrenzung auf 80 Prozent der Leistungen in maximal vier Leistungsgruppen seien weder medizinisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Die Bundesländer sollten mehr Spielraum bei der Einordnung von Kliniken in Level F erhalten, um hochspezialisierte Versorgungsangebote zu sichern.

Personalbemessung überdenken
Der VPKA Bayern warnt zudem vor der Einführung eines verbindlichen ärztlichen Personalbemessungssystems. Erfahrungen mit Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegebudgets hätten gezeigt, dass solche Vorgaben zu massiven Kostensteigerungen und Bürokratie führen. Auch in Pflege und Psychiatrie sollte auf bestehende Regelungen verzichtet werden, um die Versorgung auch dort effizient und wirtschaftlich zu gestalten.

„Die Krankenhausreform darf nicht auf strukturelle Mindestanforderungen und Standortreduktionen reduziert werden. Qualität muss im Mittelpunkt stehen“, fasst Michael Strobach zusammen. Der VPKA Bayern fordert daher eine substanzielle Überarbeitung des KHAG, um eine patientenorientierte und nachhaltige Krankenhausversorgung zu gewährleisten.

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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