Ein älteres Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt machen, brauchte aber medikamentöse Unterstützung in Form von Blutdruck- und Cholesterinsenkern. Doch der Koffer mit den Medikamenten verschwand beim Transfer zum Schiff. Das Ehepaar trat daraufhin die Kreuzfahrt nicht an und forderte den Reisepreis zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten durfte nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München das Paar den Antritt der Kreuzfahrt verweigern (Az.: 223 C 12480/23).
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