Achtung, Batterieverordnung ab heute umsetzen!

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Kathmandu Nepal
Montag, Aug. 18, 2025
Was passiert am 18. August 2025 konkret?
Ab diesem Datum gelten weitere umfassende Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung. Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wird endgültig ersetzt. Die neue Verordnung ist unmittelbar anwendbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und müsste daher ab dem 18. August von diesen umgesetzt sein. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Wie der tatsächliche Umsetzungsstand ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten bereits weiterführende Informationen zur Anwendung der EU-Batterieverordnung vorliegen, sehen Sie hier: Zur EU BattVO Länderübersicht.
Was bedeutet das für Sie als Händler, der Batterien in verschiedene EU-Länder verkauft?
Sie müssen:
Was genau ist die EPR-Registrierungspflicht?
Sie müssen sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Batterien oder Geräte mit Batterien verkaufen, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren. Dazu gehören:
Achtung: Auch Händler, die Produkte mit eingebauten Batterien importieren oder per E-Commerce vertreiben, gelten als Hersteller!
Muss ich die Registrierung in jedem Land einzeln vornehmen?
Ja. Es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle. Sie müssen sich in jedem Land separat registrieren, in dem Sie verkaufen. In Ländern, in denen Sie keine Niederlassung haben, wird ein EPR-Bevollmächtigter (Authorized Representative) zur Pflicht.
Gibt es technische Anforderungen an die Batterien selbst?
Ja. Seit dem 18.08.2025 gelten verbindlich:
Was passiert mit der Sorgfaltspflicht (Due Diligence)?
Ursprünglich ab 18.08.2025 geplant, aber:
Tipp: Erste Vorbereitungen (z. B. Supply-Chain-Mapping) lohnen sich schon jetzt.
Was gilt für CO₂-Fußabdruck und Batteriepass?
Welche Quoten gelten bei der Rücknahme?
Welche Batterien betrifft die EU-Batterieverordnung?
Alle Batteriearten:
Was muss ich jetzt tun?
Sofortige Maßnahmen:
Mittelfristig vorbereiten (bis 2027):
Welche Sanktionen und Strafen drohen können bei Nichteinhaltung der EU-Batterieverordnung drohen?
Wo bekomme ich kurzfristig Unterstützung, um die Pflichten der EU-Batterieverordnung zu erfüllen?
take-e-way hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der EU-Batterieverordnung:
Fragen zur EU-Batterieverordnung? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit über 164 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 55 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 9.000 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 55 Nationen.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.
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