Sammlerträume: von Briefmarke bis Bierdeckel

Ob Panini-Sticker, Oldtimer oder Briefmarken: Ein echter Sammler hat nicht nur die Leidenschaft, Dinge zu bewahren, sondern er benötigt Fachwissen, Spürsinn und oft auch das nötige Geld, um eine Sammlung aufzubauen. Die ARAG Experten werfen einen Blick auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Sammelns und zeigen, was zu beachten ist, wenn die Leidenschaft zur echten Wertanlage wird.

Beliebte Sammelobjekte
Die mit Abstand beliebtesten Dinge, die gesammelt werden, sind Fotos von der Familie und von Freunden (89 Prozent), gefolgt von alten Schallplatten, Tonbändern und Videos (67 Prozent). Zu den Klassikern unter den Sammelobjekten gehören aber auch Briefmarken, Münzen, Edelsteine oder Oldtimer. Doch auch Uhren, Kunstwerke oder seltene Weine können beachtliche Werte erreichen – besonders bei gut erhaltenen Stücken oder limitierten Auflagen. Auch Münzen aus Gold oder Silber sind nicht nur bei Numismatikern, also Münzexperten, gefragt, sondern gelten zunehmend als krisensichere Anlageform. Comicliebhaber zahlen für Erstausgaben bekannter Serien wie Superman oder Asterix inzwischen fünf- bis sechsstellige Summen. Und selbst moderne Sammlerstücke wie limitierte Sneaker können laut ARAG Experten zur Kapitalanlage werden. So erzielte die auf 1.500 Paare limitierte Auflage des „Nike Air Mag“ aus dem Film „Zurück in die Zukunft“ mit Michael J. Fox innerhalb von zehn Tagen Einnahmen in Höhe von knapp zehn Millionen US-Dollar.

Wachsam bleiben
Sammler sollten nicht nur mit Herz, sondern auch mit Verstand sammeln. Wer seine Schätze gut dokumentiert – beispielsweise mit Fotos, Herkunftsnachweisen und Zustandsbeschreibungen – ist im Schadensfall oder beim Verkauf auf der sicheren Seite. Ebenso raten die ARAG Experten, den Markt stets im Blick zu behalten. Denn was heute beliebt ist, kann morgen schon wieder in Vergessenheit geraten. Trends spielen dabei eine große Rolle, und manchmal kommt der Wert erst mit zeitlichem Abstand.

Risiken bei der Sammelleidenschaft
Ein häufig unterschätztes Risiko beim Sammeln sind Fälschungen. Besonders in lukrativen Sammlerbereichen wie z. B. Kunst, Münzen oder Luxusuhren tummeln sich professionelle Betrüger. Wer unwissentlich eine Fälschung kauft, hat unter Umständen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Sachmängeln. Allerdings hängt dies laut ARAG Experten stark davon ab, ob ein gewerblicher oder privater Verkäufer beteiligt war und was genau beim Kauf zugesichert wurde. Wichtig ist daher, möglichst von vertrauenswürdigen Quellen oder mit einem Echtheitszertifikat zu kaufen.

Noch heikler wird es, wenn man selbst eine Fälschung weiterverkauft, auch wenn dies unwissentlich geschieht. Wer dem Käufer dabei bestimmte Eigenschaften garantiert, kann haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei Verdacht auf Betrug, wenn eine Täuschungsabsicht vermutet wird. Entdeckt man in der eigenen Sammlung eine Fälschung, ist ein kühler Kopf gefragt: Die ARAG Experten raten zunächst zu einer Begutachtung durch einen Fachmann. Danach kann geprüft werden, ob Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer bestehen oder der Vertrag angefochten werden kann. Insbesondere wenn der Erwerb schon Jahre zurückliegt, empfiehlt sich unter Umständen eine rechtliche Beratung.

Sammlungen vor Gericht
Dass Sammlungen sogar Gerichte beschäftigen, zeigen einige Urteile. So erbte ein Mann von seinem Vater eine Sammlung von über 300.000 Bierdeckeln und Bieretiketten. Mit dem Verkauf doppelter Exemplare über eine Online-Plattform machte er einen jährlichen Umsatz zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das rief das Finanzamt auf den Plan, das den Gewinn auf 20 Prozent des Umsatzes schätzte und eine Umsatzsteuer festlegte. Das wurmte den Mann, sah er sich doch als Privatverkäufer einer privaten Sammlung. Doch die Richter schätzten ihn aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als gewerbetreibenden Unternehmer ein (Finanzgericht Köln, Az.: 14 K 188/13).

Das Bundessozialgericht entschied, dass eine Briefmarken- oder Münzsammlung bei der Berechnung von Bürgergeld angerechnet werden kann. Unter Umständen muss die Sammlung auch mit viel Verlust verkauft werden (Az.: B 14 AS 100/11 R).

Münzsammler aufgepasst: Neue 2-Euro-Gedenkmünze ab September
Abschließend haben die ARAG Experten noch eine gute Nachricht für Münzsammler: Ab September 2025 wird es eine 2-Euro-Gedenkmünze „35 Jahre Deutsche Einheit“ geben. Anlass ist die Wiedervereinigung Deutschlands, die sich 2025 zum 35. Mal jährt. Die Münze bildet gleichzeitig den Auftakt einer jährlichen Serie „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/…

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