Der stille Begleiter in den Chats
Ob im Messenger, auf Instagram oder bei WhatsApp – der kleine blaue Kreis ist das Symbol für den neuen KI (Künstliche Intelligenz)-Chatbot „Meta AI“. Das Programm kann Fragen beantworten, Bildbearbeitungsvorschläge machen oder beim Erstellen von Beiträgen helfen. Der Haken: Der Chatbot lässt sich laut ARAG IT-Experten nicht deaktivieren. Allerdings kann man ihn etwas weniger sichtbar machen, indem man den Chat mit der KI archiviert, womit er ans Ende der Chatliste wandert. Dazu genügt ein Wischen nach links oder ein längeres Drücken auf den Chat und dann die Auswahl des „Archivieren“-Symbols; das ist ein Ordner mit einem Pfeil nach unten.
Futter für die KI
Ab dem 27. Mai 2025 sollen sämtliche Inhalte, die volljährige Nutzer in der EU auf Facebook oder Instagram jemals öffentlich gepostet haben, für das Training der hauseigenen KI verwendet werden. Dazu zählen laut ARAG IT-Experten Beiträge, Fotos, Kommentare, Bewertungen, Profilinformationen und sogar Aktivitäten der Nutzer in öffentlichen Gruppen. Einmal für das KI-Training verwendet, lassen sich diese Daten nicht mehr zurückholen, selbst wenn Inhalte später gelöscht werden. Wer seine Daten also nicht als Trainingsmaterial für eine kommerzielle KI hergeben möchte, sollte schnell handeln.
Bis 26. Mai Widerspruch einlegen
Bis 26. Mai 2025 haben Nutzer ein Widerspruchsrecht. Danach will Meta die Daten dauerhaft für das Training verwenden. Die nötigen Formulare für den Widerspruch stehen im eingeloggten Bereich von Facebook und Instagram zur Verfügung; ein Erklärvideo gibt es hier . Eine Begründung muss man nicht abgeben, wohl aber seine E-Mail-Adresse. Wer mehrere Accounts oder unterschiedliche E-Mail-Adressen hat, muss nach Auskunft der ARAG IT-Experten für jedes Konto separat widersprechen.
Ohne Widerspruch sind öffentlich sichtbare Inhalte zukünftig eine Datenquelle für die Meta-KI. Nutzer verlieren unwiderruflich die Kontrolle über deren Verwendung. Zwar kann man auch später immer noch Inhalte löschen oder neue Veröffentlichungen vermeiden. Aber was einmal in der KI steckt, bleibt darin.
Was tun, wenn man trotz Widerspruch betroffen ist?
Wer feststellt, dass eigene Daten trotz Widerspruch in KI-generierten Inhalten auftauchen, hat Rechte. Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über gespeicherte Daten, deren Herkunft und Verwendung garantiert. Auch die Korrektur oder Löschung ist möglich. Meta bietet ein spezielles Formular für den Fall, dass die Daten von Drittanbietern stammen, etwa wenn diese von anderen Plattformen übernommen wurden. Auch wer nie Meta-Dienste genutzt hat, aber dennoch betroffen ist, kann dort Widerspruch einlegen.
Was gilt für WhatsApp?
Grundsätzlich gilt: WhatsApp-Chats sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nicht für das KI-Training genutzt werden. Aber die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass andere Regeln gelten, sobald Nutzer mit Meta AI direkt in WhatsApp kommunizieren oder wenn der Chatbot in Gruppenchats auftaucht. Dann ist die Kommunikation mit der KI nicht mehr verschlüsselt und Eingaben können sehr wohl verwendet werden. Daher sollten in Gesprächen mit dem Chatbot keine persönlichen Informationen wie Namen, Adressen oder Gesundheitsdaten preisgegeben werden.
Auch eBay nutzt Daten fürs KI-Training
Seit dem 21. April verwendet auch eBay die persönlichen Daten seiner Kunden für das KI-Training. Dazu hatte die Plattform ihre Nutzer per E-Mail informiert. Zu den Daten, die gesammelt werden, zählen nicht nur Name, Adresse und Telefonnummer, sondern auch besonders schützenswerte Informationen wie Ausweisdokumente und Kontodaten sowie personenbezogene Daten, wie die E-Mail-Adresse. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man auch hier aktiv widersprechen muss, sonst stimmt man der Datenerhebung automatisch zu. Für einen Widerspruch genügt die Anmeldung im eBay-Konto. In den Einstellungen für KI-Entwicklung und -Training kann man die Nutzung seiner Daten mit einem Klick deaktivieren. Nach eigenen Angaben von eBay werden die Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genutzt. So werden beispielsweise keine speziellen Kategorien verwendet, wie etwa Daten zu Religion, politischen Meinungen oder ethnischer Herkunft.
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