Mit Tempo 30 zu Pflegeheim und Kindergarten

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Kathmandu Nepal
Samstag, Mai 17, 2025
Möglich wurde Tempo 30 durch eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung Ende 2016: Seitdem bedarf es für die Geschwindigkeitsbeschränkung für den fließenden Verkehr keiner Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mehr. Im Bereich von Kindertagesstätten und Altenwohnheimen, die unmittelbar an einer Hauptverkehrsstraße liegen, kann ohne Prüfung besonderer Voraussetzungen Tempo 30 angeordnet werden. Seit zehn Jahren schon habe man die Verkehrsberuhigung gewollt, sagt Bürgermeisterin Dr. Birgit Richtberg, „endlich ist sie da, und das ist auch gut so. Punkt. Ausrufezeichen.“
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