Hinweisgeberschutzgesetz – Wie Unternehmen Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen künftig schützen müssen (Webinar | Online)
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Kathmandu Nepal
Freitag, März 27, 2026
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Voraussichtlich im April 2023 wird es in Kraft treten. Unternehmen müssen ab dann interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um. Was es nun zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.
Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:
Referentin/Referent:
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Alexander Littich, LL.M.
Anmeldelink:
Hinweise zum Seminar:
Eventdatum: Mittwoch, 15. März 2023 11:00 – 12:00
Eventort: Online
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
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