Ersatzanspruch bei fingierten Kündigungsgründen

Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende (Az.: 3 Ca 433/17).
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