Wenn Angst den Blick auf Chancen verstellt: Ist übertriebene Vorsicht bereits Selbstsabotage?

Risiken erkennen, Fehler vermeiden, Verluste verhindern: Vorsicht gilt bei wirtschaftlichen Entscheidungen zu Recht als Tugend. Doch was passiert, wenn daraus eine grundsätzliche Abwehrhaltung gegenüber Chancen wird? Dann kann ausgerechnet das Bemühen, Fehlentscheidungen zu vermeiden, selbst zu einer Fehlentscheidung führen.

Diese Frage beschäftigt den Unternehmer, Immobilienexperten und Fachbuchautor Curt-Rudolf Christof nicht erst seit heute. Bei seinen Veröffentlichungen beobachtet er immer wieder, dass Warnungen häufig mehr Aufmerksamkeit erhalten als konkrete Chancen.

Ein aktuelles Beispiel: Zwei Fachbeiträge behandeln dasselbe steuerliche Thema. Der eine warnt vor einer Steuerfalle beim Immobilienkauf. Der andere zeigt eine Möglichkeit, noch 2026 steuerliche Vorteile zu nutzen.

Beide wurden auf LinkedIn, Instagram und Facebook veröffentlicht. Auf LinkedIn erreicht der Beitrag über die Chance bislang nicht einmal die Hälfte der Impressionen des Beitrags über das Risiko.

Wenn Vorsicht zur Denkfalle wird

Ein möglicher Erklärungsansatz liegt in der Verhaltensökonomie: Verlustaversion. Menschen gewichten mögliche Verluste häufig stärker als vergleichbare Gewinne. Das kann vor Fehlern schützen, aber auch den Blick auf wirtschaftliche Möglichkeiten verstellen.

Christof formuliert die Konsequenz bewusst provokant:
„Wir nennen es Vorsicht, wenn wir nach Fehlern suchen. Aber wie nennen wir es, wenn wir Chancen ungeprüft verstreichen lassen? Übertriebene Vorsicht? Oder ist das vielleicht schon Selbstsabotage?“

Gerade bei Kapitalanlagen erlebt er immer wieder, dass Möglichkeiten vorschnell abgelehnt werden, ohne ihre tatsächlichen Vor- und Nachteile zu kennen.

Wer Risiken ignoriert, handelt leichtfertig. Wer Chancen ignoriert, handelt nicht klüger.

Eine Chance mit Ablaufdatum
Ein aktuelles Beispiel liefert die Deutsche Sachwert Kontor AG mit ihrem Projekt DSK Nr. 58 „Stadtpalais“.

Bei acht kernsanierten Eigentumswohnungen können je nach Einheit Renovierungsaufwendungen zwischen rund 24.000 und 80.000 Euro unter den gesetzlichen und individuellen steuerlichen Voraussetzungen noch 2026 steuerlich geltend gemacht werden. Das Zeitfenster ist begrenzt: Finanzierung, Verträge und steuerliche Voraussetzungen müssen rechtzeitig geklärt sein. Wer erst im Dezember beginnt, könnte bereits zu spät kommen.

Eine Chance, die nicht rechtzeitig geprüft wird, ist irgendwann keine Chance mehr.

Auch Nichtstun ist eine Entscheidung

Christof betont:
„Eine steuerliche Möglichkeit ist kein Freibrief für eine Investition. Aber ebenso wenig ist Skepsis ein Ersatz für eine sachliche Prüfung.“

Und er ergänzt:
„Wer eine Chance nach sorgfältiger Prüfung ablehnt, hat bewusst entschieden. Wer sie ungeprüft verstreichen lässt, hat möglicherweise nicht einmal erkannt, dass er eine Entscheidung getroffen hat.“

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