Cupra Born: LG Offenburg hält Verurteilung von SEAT wegen Batterie-Brandgefahr für möglich
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Freitag, Nov. 6, 2026
Das Landgericht Offenburg hält wegen möglicher Brandgefahr bei einem Cupra Born eine Verurteilung von SEAT für möglich. In einem von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren sieht das Gericht mögliche Ansprüche gegen den Autohersteller und den Verkäufer, wie aus der Verfügung vom 16. Oktober 2026 hervorgeht (Az. 2 O 356/25). Dabei nennt das Gericht ausdrücklich auch die EU-Produktsicherheitsverordnung als mögliche Grundlage für Ansprüche gegen SEAT. Dr. Stoll & Sauer bewertet den Hinweis als weiteren verbraucherfreundlichen Schritt, nachdem die Kanzlei bereits positive Urteile wegen Batterieproblemen gegen Mercedes und Ford erstritten hat. Betroffene können ihre Rechte in der kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.
Cupra-Rückruf 93S4 wegen möglicher Brandgefahr
In dem Verfahren geht es um einen Cupra Born, der am 15. Dezember 2023 erstmals zugelassen wurde. Die Klägerin macht geltend, dass ihr Fahrzeug vom Batterie-Rückruf 93S4 betroffen ist. Nach dem vom Gericht ausgewerteten Auszug aus der Rückrufdatenbank betrifft die Aktion Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 7. Februar 2022 bis zum 21. April 2024.
Die Verfügung nennt folgende Probleme und Umstände:
Gericht verlangt konkrete Angaben von den Beklagten
Nach erneuter Prüfung hält das LG Offenburg die bisherigen Angaben der Klägerin zu ihrer Betroffenheit für ausreichend. Von ihr dürften keine weiteren technischen Einzelheiten verlangt werden können. Wörtlich heißt es:
„Auch dürfte es der Klägerin nicht möglich sein, konkreter zu der Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeugs vorzutragen.“
Stattdessen sollen die Beklagten genauer erklären, weshalb das Fahrzeug vom Rückruf ausgenommen sein soll:
„Vor dem Hintergrund, dass nach dem Auszug aus der Rückrufdatenbank keine Angaben zu möglichen Eingrenzungen gemacht wurden, dürften vielmehr die Beklagten substantiiert darzulegen haben, dass das klägerische Fahrzeug nicht von dem Rückruf betroffen ist.“
Für Dr. Stoll & Sauer ist das ein wichtiger Punkt: Käufer kennen die internen Fahrzeug- und Batteriedaten des Herstellers nicht. Im konkreten Fall sollen nun die Unternehmen erklären, weshalb das Auto trotz der vorliegenden Angaben nicht betroffen sein soll.
Auch Ansprüche unmittelbar gegen SEAT sind möglich
Das Gericht hält wegen der Batterieprobleme und der Brandgefahr sowohl eine Rückabwicklung gegenüber dem Verkäufer als auch Ansprüche gegen SEAT als Hersteller für möglich. Dabei verweist es neben dem deutschen Produktsicherheitsrecht ausdrücklich auf Ansprüche „gemäß Art. 37 VO 2023/988“.
Diese EU-Vorschrift verpflichtet den Verantwortlichen eines Produktsicherheitsrückrufs zu wirksamer, kostenloser und zeitnaher Abhilfe. Soweit sie anwendbar ist, müssen Verbraucher grundsätzlich zwischen mindestens zwei der Möglichkeiten Reparatur, Ersatz und Erstattung wählen können. Dafür gibt es gesetzliche Ausnahmen. Wird eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen, sieht die Vorschrift einen Erstattungsanspruch vor.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer könnte sich daraus ein zusätzlicher Weg ergeben, ein betroffenes Fahrzeug zurückzugeben. Ob die Voraussetzungen im Offenburger Fall erfüllt sind, muss das Gericht noch entscheiden. Der Hinweis ist eine vorläufige Einschätzung. Die Beklagten können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen.
Positive Urteile gegen Mercedes und Ford bereits erstritten
Bei anderen Herstellern hat Dr. Stoll & Sauer bereits erreicht, dass Gerichte die Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen wegen Batterieproblemen angeordnet haben:
Der Hinweis aus Offenburg zeigt nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer, dass auch Käufer eines Cupra Born ihre Rechte prüfen lassen sollten. Entscheidend sind das konkrete Fahrzeug, die Rückrufbetroffenheit und die bisherigen Reparaturmaßnahmen. Die Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Lahr gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Schwerpunkte sind unter anderem Automobilrecht, Elektromobilität, Datenschutz, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Verbraucher- und Sammelklagen. Ihre Anwälte waren maßgeblich an der VW-Musterfeststellungsklage beteiligt, die 2020 mit einem Vergleich über rund 830 Millionen Euro für etwa 260.000 Verbraucher endete. Auch an Sammelklagen gegen Mercedes und Meta waren Anwälte der Kanzlei beteiligt. Das renommierte JUVE-Handbuch würdigt ihre Kompetenz bei komplexen Massenverfahren.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Telefon: +49 (7821) 923768-0
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