Neuerungen bei VDI 2700 Blatt 3.2 und Blatt 16
Kathmandu Nepal
Dienstag, Juli 21, 2026
VDI 2700 Blatt 3.2: Neufassung 02/2026
Die VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.2 wurde im Februar 2026 neu veröffentlicht und ersetzt die bisherige Fassung von 2006. Sie regelt die Anwendung, Prüfung und Kennzeichnung ausgewählter Ladungssicherungsmittel wie Lade- und Sperrbalken, Zwischenwandverschlüsse, Steckrungen und deren Aufnahmen, Längseinsteckschienen, Einstecklatten mit Rasterung sowie Staupolster.
Zentrales Element der Neufassung sind einheitliche und verbindliche Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung. Hersteller und Inverkehrbringer müssen die Leistungsfähigkeit ihrer Produkte nach definierten Prüfverfahren nachweisen und diese dauerhaft kennzeichnen (u. a. mit Angaben zur Identifikation und zu den zulässigen Kräften).
Neu geregelt ist auch: Wenn ein Anschlagmittel als Zurrmittel verwendet wird, darf nur die auf dem Anschlagmittel angegebene WLL als Zurrkraft angenommen werden. Damit wird vermieden, dass bei der Verwendung als Zurrmittel eine Belastung über die WLL des Anschlagmittels hinaus stattfindet.
Neuausgabe der VDI 2700 Blatt 16: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Im Juni 2026 wurde die Aktualisierung der VDI 2700 Blatt 16 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse“ veröffentlicht. Hier findest du einen Auszug der Änderungen.
Aktualisierte Normenverweise
Einige Verweise auf Normen wurden an den aktuellen Stand bereits geltender Richtlinien angepasst.
Neue und präzisierte Anforderungen zu An- und Einbauten
An- und Einbauten, die ohne Werkzeug entfernt werden können, werden künftig als Ladung betrachtet. Das bedeutet: Sie müssen während der Fahrt gesichert werden.
Die Richtlinie fordert zudem, dass An- und Einbauten ausschließlich an den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Befestigungsbereichen montiert werden. Zusätzlich muss der Ein-/Umbauer den Fahrzeugunterlagen Angaben zur Belastbarkeit sowie Informationen zu Auswirkungen auf Leergewicht und Nutzlast beifügen.
Auch für Regalsysteme enthält die neue VDI-Richtlinie zusätzliche Konkretisierungen. Für diese muss künftig eine zulässige Flächenlast angegeben werden. Sämtliche Komponenten eines Systems (Zwischenwände, Trennnetze, Zurrpunkte etc.) müssen den Kräften der Ladungssicherung standhalten können. Die Ladungssicherungsmittel sind dabei gemäß VDI 2700 Blatt 3.2 so einzusetzen, dass ein Verrutschen der Ladung verhindert wird. Paketladungen dürfen demnach nicht lediglich in Regalsystemen abgelegt werden, sondern müssen zusätzlich gegen Bewegungen während der Fahrt gesichert sein.
Bei Zurrschienen stellt die Richtlinie klar: Maßgebend ist stets das schwächste Glied der Kraftübertragungskette. Deshalb reicht es nicht aus, die Belastbarkeit einer Zurrschiene zu betrachten. Auch der Fahrzeugaufbau muss die eingeleiteten Kräfte dauerhaft aufnehmen können. Die VDI trennt damit klar zwischen der Belastbarkeit eines Bauteils und der tatsächlichen Belastbarkeit im eingebauten Zustand.
Klare Kennzeichnung von Abdecknetzen
Die neue Ausgabe der VDI 2700 Blatt 16 erinnert außerdem daran, dass Abdecknetze eindeutig von Zurr- und Trennnetzen abgegrenzt werden müssen. Abdecknetze sind entsprechend mit dem Hinweis „Nur zum Abdecken“ zu kennzeichnen. Diese Anforderung ist bereits aus der VDI 2700 Blatt 3.3 bekannt.
Fazit
Die Neuausgabe der VDI 2700 Blatt 16 bringt weniger grundlegende Neuerungen als vielmehr an aktuelle Vorgaben angepasste Richtlinien und klarere Verantwortlichkeiten.
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