Gleichzeitig eröffnet der Übergangsbereich Chancen, mit überschaubarem Mehrverdienst eine eigenständige soziale Absicherung aufzubauen – inklusive Ansprüchen auf Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente und Mutterschaftsgeld. Wer betroffen sein könnte, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel in einen Midijob oder eine andere sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle möglich ist – und sich nicht erst bewegen, wenn ein Gesetz schon beschlossen ist.
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