Alternative zur Familienversicherung: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich

 

Warum Minijobber besonders betroffen wären

Bei einer Umsetzung der Vorschläge wären besonders Ehepartner mit Minijobs betroffen, die heute ohne eigene Beiträge krankenversichert sind. Sie verdienen bis zu 603 Euro brutto, zahlen selbst keine Sozialversicherungsbeiträge und sind über die Familienversicherung abgesichert. Fällt der Nulltarif weg, bleibt vom Nebenverdienst nur wenig übrig – oder es muss über eine Ausweitung der Arbeitszeit nachgedacht werden.

Was bringt der Übergangsbereich (Midijob)?

Genau hier setzt der Übergangsbereich an, landläufig spricht man hier von Midijobs. Er beginnt dort, wo der Minijob aufhört, und reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro brutto im Monat. Wer in diesem Korridor verdient, ist voll sozialversicherungspflichtig, zahlt aber nur reduzierte Beiträge. Gleichzeitig entstehen vollwertige Ansprüche in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Bedarfsfall gibt es also – anders als für Minijobber – Kranken‑ und Arbeitslosengeld.

Besonders wichtig für Frauen: Pflichtversicherte im Midijob haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag, insgesamt 1.274 Euro). Familienversicherte Minijobberinnen bekommen vom Staat nur 210 Euro für die gesamte Schutzfrist.

Beispiel: Einstieg knapp über der Minijob‑Grenze

Ein Blick in den Midijob‑Rechner im AOK‑Arbeitgeberportal zeigt, wie attraktiv der Einstieg knapp oberhalb der Minijob‑Grenze sein kann. Bei einem Monatsbrutto von 603,01 Euro haben Beschäftigte vollen Versicherungsschutz, zahlen aber dank der Berechnungsregeln im Übergangsbereich effektiv Beiträge von 0,00 Euro. Es fällt bei Steuerklasse V zunächst nur Lohnsteuer von 51,83 Euro an, sodass von 603,01 Euro brutto über 550 Euro netto bleiben. Je nach Gesamteinkommen des Paares kann das Finanzamt im Folgejahr allerdings Steuern nachfordern (siehe unten).

Der Unterschied zum Minijob ist dennoch groß: Familienversicherte Minijobberinnen sparen sich zwar meist die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür haben sie aber keine eigene Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit, kaum ein Rentenplus und nur eingeschränkten Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.

Auch für Arbeitgeber kann die Umwandlung eines Minijobs in einen Midijob attraktiv sein. Bei einem 603,01‑Euro‑Job fallen für den Arbeitgeber die Abgaben sogar geringfügig niedriger aus als bei einem Minijob. Oft lassen sich Arbeitszeit und Lohn mit wenigen zusätzlichen Stunden so anpassen, dass beide Seiten profitieren.

Steigende Sozialversicherungsbeiträge bei höherem Einkommen

Vorteile ergeben sich für Versicherte im Übergangsbereich auch bei einem höheren Bruttoentgelt. Allerdings steigt dann die Beitrags‑ und Steuerbelastung zunächst langsam und bei höheren Werten schneller an. Die folgende Tabelle basiert auf dem AOK‑Rechner zum Übergangsbereich; die Lohnsteuer wurde auf Basis der bei „Zweitverdienerinnen“ noch immer üblichen Steuerklasse V berechnet.

Beispiel: Von einem Bruttogehalt von 1.000 Euro gehen im Übergangsbereich nur 121,32 Euro an die Sozialversicherungen; nach den regulären Berechnungsmethoden wären es deutlich über 200 Euro. Als Lohnsteuer fallen in Steuerklasse V monatlich 95,75 Euro an. Das Nettoentgelt läge bei einem 1.000‑Euro‑Job somit bei 783,93 Euro. Die Leistungen der Sozialversicherung (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rentenpunkte) würden in diesem Fall trotz der niedrigeren Beitragszahlung auf Basis des Bruttoentgelts von 1.000 Euro berechnet.

Der Anspruch auf Krankengeld (nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung) würde sich auf rund 700 Euro monatlich belaufen; Arbeitslosengeld – soweit Anspruch besteht – läge bei etwa 465 Euro monatlich.

Warum bei Jobs im Übergangsbereich oft Steuernachzahlungen fällig werden

Die relativ geringe Lohnsteuer, die bei kleinen Jobs im Übergangsbereich anfällt, kann täuschen. Rechnet man die in vielen Fällen fällige Nachzahlung des Finanzamts mit ein, wirkt die steuerliche Belastung eines kleinen Midijobs etwas weniger rosig.

Das folgende Beispiel zeigt, wie es zu solchen Steuernachforderungen kommt und wie hoch sie ausfallen können. Grundlage ist der Einkommensteuerrechner von steuertipps.de.

Beispiel: Nehmen wir an, ein Ehepaar hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Nicht berücksichtigt ist dabei der steuerfreie Hinzuverdienst der Ehefrau in einem 603‑Euro‑Minijob. Zur Einordnung: Das „zu versteuernde Einkommen“ ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag, der nach Abzug aller Frei‑ und Absetzbeträge der Besteuerung zugrunde liegt. Die jährliche Einkommensteuer beläuft sich im Beispielfall nach der Splittingtabelle auf 3.140 Euro.

Nehmen wir nun an, die Ehefrau übt stattdessen einen steuerpflichtigen 603,01‑Euro‑Job im Übergangsbereich aus. Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich dann um knapp 6.000 Euro. Die Berechnung sieht vereinfacht so aus:

  • 12 × 603,01 Euro = 7.236,12 Euro
  • abzüglich Werbungskosten‑Pauschbetrag: 1.230,00 Euro
  • abzüglich Sonderausgaben‑Pauschbetrag: 36,00 Euro
  • verbleibender Betrag: 5.970,12 Euro

Dieser Betrag wird auf die 40.000 Euro aufgeschlagen. Das zu versteuernde Einkommen steigt damit auf 45.970,12 Euro. Dafür ermittelt der Einkommensteuerrechner eine Einkommensteuer von 4.648 Euro. Die Steuerlast erhöht sich also um 1.508 Euro gegenüber der Ausgangssituation.

Per Lohnsteuer werden in diesem Fall aber nur 12 × 51,83 Euro einbehalten – das sind rund 622 Euro im Jahr. Die Nachforderung des Finanzamtes könnte sich damit auf knapp 900 Euro belaufen. Ein deutlicher Wermutstropfen, der aber wenig an der Attraktivität eines kleinen Jobs im Übergangsbereich ändert.

Hinweis: Dies ist eine beispielhafte Musterrechnung. In der Praxis können die genauen Steuerbeträge durch Faktoren wie Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, weitere Sonderausgaben oder Werbungskosten von den hier genannten Werten abweichen.

Mehr Eigenständigkeit durch Midijobs

Besonders für Frauen lohnt es sich, die eigene Absicherung frühzeitig zu prüfen. Wer dauerhaft nur mitversichert ist und lediglich einen kleinen Nebenjob ausübt, bleibt stark vom Einkommen des Partners abhängig und baut nur wenig eigene soziale Ansprüche auf. Ein Midijob bringt mehr Eigenständigkeit – mit eigenem, umfassendem Versicherungsschutz.

Wichtig: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt vorerst bestehen; ein Gesetzgebungsverfahren zur Einschränkung gibt es noch nicht. Änderungen sind wahrscheinlich erst 2028 realistisch. Bereits heute lohnt es sich aber, statt eines Minijobs einen Midijob zu suchen. Solche Stellen sind oft als „Teilzeit mit 10 bis 15 Wochenstunden“ ausgeschrieben. Und aus einem bestehenden Minijob kann in Absprache mit dem Arbeitgeber jederzeit ein Midijob werden.

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