Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
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Donnerstag, Mai 21, 2026
Aktuell müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Eine Ausnahme bilden alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Diese müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Eine persönliche Antragstellung ist für den Pflichtumtausch nicht erforderlich. Das digitale Antragsformular und nähere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie untenstehend unter www.donau-ries.de/pflichtumtausch.
Wenn gewünscht, können Sie die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (biometrisches Passbild, Kopie Ausweis und Kopie Führerschein) auch postalisch an das Landratsamt Donau-Ries – Führerscheinstelle senden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einwerfen.
Landratsamt Donau-Ries Stabsstelle Kreisentwicklung und Nachhaltigkeit
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Telefon: +49 (906) 74258
Telefax: +49 (906) 74248
https://www.donau-ries.de/
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