Background Checks & Art. 28 DSGVO: Datenschutz bei Background Checks mittels AVV
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Mittwoch, März 4, 2026
Beauftragt ein Unternehmen einen spezialisierten Partner wie Validato, liegt in der Regel eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Validato unterstützt Unternehmen hierbei mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen:
Ein DSGVO-konformer AVV muss laut Art. 28 Abs. 3 zwingend Details zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie konkrete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) enthalten. In Deutschland achten Aufsichtsbehörden besonders auf die Konkretisierung dieser Punkte; pauschale Formulierungen gelten oft als unzureichend.
Gerade weil Background Checks oft sensible Informationen und internationale Sachverhalte betreffen, muss der AVV die Zweckbindung, Datenminimierung und Löschfristen präzise regeln. Validato stellt Kunden hierfür einen strukturierten, auf Screening-Prozesse zugeschnittenen AVV zur Verfügung. Dieser bildet Subunternehmer transparent ab und integriert ISO-27001-konforme TOMs, um eine audit- und prüfungstaugliche Dokumentation zu gewährleisten.
Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.
Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.
Mehr unter: www.validato.com
Validato AG
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Telefon: +41 (44) 51577-77
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