Vogelsbergkreis Sperrgebiet für Blauzungenerkrankung

Der Vogelsbergkreis ist seit dem heutigen Donnerstag Sperrgebiet für die Blauzungenerkrankung (BTV-8) bei Wiederkäuern. Bei dem Erreger der Blauzungenkrankheit handelt es sich um einen Orbivirus, der für Menschen ungefährlich ist, teilt das Veterinäramt in einer Pressemitteilung mit.

Schon im Juli 2024 hatte die Blauzungenkrankheit mit dem Erreger BTV 3 Hessen und den Vogelsbergkreis erreicht, viele Rinder und Schafe erkrankten schwer, nicht wenige Tiere verendeten.

Die Blauzungenkrankheit tritt in verschiedenen Varianten (Serotypen) auf, die ähnliche Krankheitssymptome verursachen. So existiert neben der Variante BTV-3 auch eine bislang hauptsächlich im südlichen Europa und südlichen Deutschland verbreitete Variante (BTV-8) die jetzt auch in Hessen (im Landkreis Mainz-Bingen und im Kreis Bergstraße) festgestellt wurde.

Aktuell wird versucht die Verbreitung dieses Serotyps zu stoppen, indem eine Schutzzone mit einem Radius von 150 Kilometer festgelegt wird, in dieser Zone wird die Verbringungen von empfänglichen Tieren eingeschränkt. Der gesamte Vogelsbergkreis liegt innerhalb dieses Gebietes. 

Empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und auch Kameliden wie Lamas und Alpakas dürfen nicht mehr ohne weiteres in seuchenfreie Gebiete verbracht werden.

Rinder, Schafe und andere ansteckungsgefährdete Arten können in freie Gebiete gebracht werden, wenn sie einen sicheren Impfschutz nachweisen können oder negativ auf das Virus getestet wurden. Darüber hinaus müssen die Tiere mit einem wirksamen Insektizid behandelt worden sein.

Vorbeugend kann gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden, dies wird auch dringend empfohlen und sollte unbedingt vor Anfang Mai erfolgen, bevor sich die Gnitzen, welche die Krankheit übertragen, wieder stark vermehren. Eine Impfung gegen eine Variante des Virus (BTV-3) bietet keinen Schutz gegen eine andere (BTV-8) so dass gegen jeden Serotyp geimpft werden muss, heißt es in der Mitteilung des Vogelsberger Veterinäramtes.

Die genauen Verbringungsregeln findet man auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

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