Der Gesamtverband Pressegroßhandel nimmt zu der am heutigen 11. Februar 2026 veröffentlichten Mitteilung des Bundeskartellamtes zu dem von der Verlagsallianz Fit for Future angestrebten Umbau des Pressevertriebs Stellung. Der Verband hält die Entscheidung der 6. Beschlussabteilung, die Umsetzung des FFF-Vorhabens nicht zu untersagen, für falsch. Das gilt zum einen für die fragwürdige kartellrechtliche Würdigung des FFF-Vorhabens, darüber hinaus aber auch in medienpolitischer Hinsicht.
Aus Sicht des Grosso-Verbandes hat sich das Bundeskartellamt bei seiner Prüfung des FFF-Vorhabens inhaltlich nicht ausreichend und ergebnisoffen mit zentralen Argumenten auseinandergesetzt, die während des Ermittlungsverfahrens von zahlreichen Marktteilnehmern und Beschwerdeführern ausführlich vorgetragen wurden. Insbesondere die überragende Bedeutung des bewährten Grundsatzes der Ebenentrennung für die im internationalen Vergleich einzigartige Pressevielfalt hierzulande hat das Bundeskartellamt nicht ausreichend gewichtet.
Die Existenz eines weitgehend verlagsunabhängigen Pressegroßhandels in Deutschland war jahrzehntelang eine wesentliche Grundlage für die strukturelle Neutralität des Großhandels und damit für den diskriminierungsfreien Marktzugang für Presseerzeugnisse auch kleiner Verlage. Die unabhängigen Presse-Grossisten haben das System durch permanente strukturelle Anpassungen schlank und kosteneffizient gehalten. Sie haben sich darüber hinaus verpflichtet, die Handelsspannen bis zum Jahr 2030 stabil zu halten. Das Bundeskartellamt bezeichnet das „Einfrieren der Konditionen“ als „zentralen Bestandteil des FFFProjektes“. Es lässt den Sachverhalt unberücksichtigt, wonach die Konditionenstabilität auch im bestehenden Vertriebssystem mit weiteren Konsolidierungen ermöglicht wird.
„Wir nehmen die Entscheidung des Bundeskartellamts mit großem Bedauern zur Kenntnis“, erklärt Grosso-Vorstand Thorsten Mauch. „Zwar hat sich die Beschlussabteilung den teils massiven Beschwerden zahlreicher Marktbeteiligter nicht komplett verschlossen. So konnte erreicht werden, dass das FFF-Vorhaben in seiner ursprünglich geplanten Form von den dahinterstehenden Großverlagen nicht umgesetzt werden darf. Zumindest auf dem Papier wurde der Einfluss der Großverlage auf die künftige Zentralvertriebsgesellschaft auf Betreiben des Bundeskartellamts eingeschränkt.“ Unabhängig davon steht aus Sicht des Grosso-Verbandes zu befürchten, dass sich in der Praxis die Interessen der Großverlage am Regal künftig doch durchsetzen werden, zulasten der Interessen kleinerer Verlage.
Die 6. Beschlussabteilung scheint selbst Zweifel an der kartellrechtlichen Zulässigkeit des FFF-Vorhabens zu hegen. Darauf deuten Formulierungen in dem heute veröffentlichten "Vorsitzendenschreiben" hin, wonach es (nur) "Anhaltspunkte" dafür gebe, dass in dem Vorhaben der FFF-Verlage zumindest keine "bezweckte" Wettbewerbsbeschränkung zu sehen sei. Das FFF-Modell komme den kartellrechtlichen Vorgaben für eine Privilegierung vom Kartellverbot "zumindest nahe". Nach juristischer Lesart kann man sich kaum deutlicher von der eigenen Entscheidung distanzieren. Das ist umso ärgerlicher, als die Duldung den Weg für eine irreversible Zerschlagung des unabhängigen Presse-Großhandels ebnet, also Fakten schafft.
Durch die Duldung der Bonner Behörde tritt das FFF-Vorhaben in eine operative und damit für alle Marktteilnehmer hochriskante Phase ein. Aufgrund der Weigerung der FFF-Verlage und Systempartner, die aktuellen, unabhängigen Grosso-Unternehmen auf Augenhöhe an den geplanten Strukturen zu beteiligen, ist davon auszugehen, dass es vielfach zu einer ungeordneten, "feindlichen Übernahme" der bisherigen Vertriebsgebiete der aktuellen Grossisten durch die Systempartner kommen wird. Dadurch entsteht ein erhebliches Risiko, dass es in verschiedenen Regionen zu einem disruptiven Übergang in der Versorgung des Einzelhandels mit Presseprodukten kommt, was zwangsläufig zu erheblichen Problemen führen wird. Auch das ist ein Aspekt, den das Bundeskartellamt nicht hinreichend gewürdigt hat.
Vor diesem Hintergrund sind die Grosso-Unternehmen des Siegburger Kreises fest entschlossen, die aus ihrer Sicht rechtswidrige Duldung des FFF-Vorhabens gerichtlich überprüfen zu lassen, wie die Unternehmen gegenüber dem Verband erklärten. Ziel ist es, eine Entscheidung herbeizuführen, die sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und versorgungsrelevanten Aspekte vollständig einbezieht und zu einer ausgewogenen, tragfähigen Bewertung im Interesse der Pressevielfalt und Versorgungssicherheit führt.
Der Verband wird den weiteren Verlauf des Verfahrens konstruktiv-kritisch begleiten und die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen informieren.
Der GESAMTVERBAND PRESSEGROSSHANDEL tritt für einen diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten ein. Er leistet einen wesentlichen im öffentlichen Interesse stehenden Beitrag zur Pressefreiheit und -vielfalt. Zu seinen Kernaufgaben zählen praxisnahe Services im Bereich Marketing, Key Accounting und Datenmanagement sowie klassische Verbandsfunktionen wie Public Affairs, Öffentlichkeitsarbeit und Recht. www.pressegrosso.de
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