Bei zu großem Fahrzeug hilft auch ein Hinweisschild nicht

Nach dem Kauf seines Wagens war dem Nutzer einer doppelstöckigen Duplex-Garage aufgefallen, dass dieser acht Zentimeter höher war, als die Garage laut Bedienungsanleitung zuließ. Daraufhin brachte er – neben dem großen Anleitungsschild in Signalfarben – zusätzlich ein kleines graues Hinweisschild an der Garage an. Darauf bat er die anderen Nutzer, die Hebebühne nie ganz hochzufahren, wenn sein Auto auf dem oberen Stellplatz geparkt war. Doch genau dies geschah und führte zu einem Schaden an seinem Fahrzeug, den er von dem Mitparker ersetzt haben wollte. Die ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen, das ihm diesen Anspruch versagte. Demnach muss ein Nutzer einer Duplex-Garage nicht damit rechnen, dass ein anderer Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung ein zu hohes Fahrzeug darin parkt. Kommt es infolgedessen zu einem Schaden, haftet der Nutzer daher nicht wegen Fahrlässigkeit. Ein eigens angebrachtes Hinweisschild des geschädigten Fahrzeugeigentümers ändert daran auch nichts (Az.: 4 O 116/25).

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