Vorkaufsrecht unter Geschwistern in Nürnberg: So bleibt die Immobilie in der Familie

Das Szenario ist typisch: Die Eltern werden älter, das Haus in Nürnberg soll verkauft werden, und eigentlich wäre es schön, wenn es in der Familie bleibt. Vielleicht hat eines der Kinder Interesse, vielleicht auch ein Enkel. Doch haben Familienmitglieder überhaupt einen Anspruch darauf, bevorzugt zu werden?

Die kurze Antwort: Nein. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Angehörige existiert in Deutschland nicht. Wer die Immobilie trotzdem gezielt in der Familie halten möchte, muss selbst aktiv werden – am besten frühzeitig.

Was der Gesetzgeber Familien dennoch erleichtert

Auch ohne automatisches Vorkaufsrecht gibt es Vorteile beim Verkauf an Verwandte. Das Vorkaufsrecht des Mieters etwa greift nicht, wenn die Wohnung an Familienangehörige oder Haushaltsangehörige verkauft wird – dazu können im Einzelfall auch geschiedene Ehepartner zählen. Auch die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht in solchen Fällen oft nicht ausüben. Und steuerlich lohnt sich der Verkauf innerhalb der Familie ebenfalls: Bei Übertragungen an Ehepartner oder Kinder entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer.

Ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat sogar Vorrang vor dem gesetzlichen Mietervorkaufsrecht – selbst wenn es erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter bestellt wurde.

Der Sonderfall Erbengemeinschaft

Anders sieht es aus, wenn mehrere Geschwister gemeinsam geerbt haben. Hier greift tatsächlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht: Will ein Miterbe seinen Anteil an jemanden außerhalb der Erbengemeinschaft verkaufen, können die anderen Miterben innerhalb von zwei Monaten einsteigen und den Anteil selbst übernehmen. Diese Regelung soll verhindern, dass Fremde plötzlich Miteigentümer werden. Dieses Vorkaufsrecht ist vererblich und geht im Todesfall auf die Erben des Vorkaufsberechtigten über.

„Gerade bei geerbten Immobilien in Nürnberg erleben wir häufig, dass Geschwister unterschiedliche Vorstellungen haben", sagt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung. „Ein professionelles Gutachten schafft eine neutrale Basis – sowohl für den Verkauf als auch für die Auszahlung einzelner Miterben."

Wann das Vorkaufsrecht nicht greift

Das Vorkaufsrecht gilt nur bei einem echten Verkauf. Bei Schenkungen, Übergabeverträgen unter Lebenden oder anderen unentgeltlichen Übertragungen besteht kein Vorkaufsrecht – weder für Miterben noch für vertraglich Berechtigte. Wer eine Immobilie also verschenken möchte, muss keine Vorkaufsrechte beachten.

Vorsorge statt Streit: Das vertragliche Vorkaufsrecht

Wer bereits zu Lebzeiten regeln möchte, dass ein bestimmtes Familienmitglied die Immobilie übernehmen kann, sollte ein vertragliches Vorkaufsrecht vereinbaren. Damit es rechtlich Bestand hat, muss es notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. So ist sichergestellt, dass das Recht auch gegenüber späteren Käufern gilt. Wichtig dabei: klare Bedingungen festlegen – etwa zum Kaufpreis, zur Ausübungsfrist und zu möglichen Ausnahmen. Sollte das Vorkaufsrecht später nicht mehr benötigt werden, kann es mit Zustimmung des Berechtigten notariell gelöscht werden.

Drei Punkte, die Eigentümer beachten sollten

Erstens: Ohne vertragliche Regelung haben Familienangehörige keinen Vorrang.

Zweitens: Bei Erbengemeinschaften besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht unter Miterben – aber nur, wenn an Dritte verkauft wird.

Drittens: Ein Vorkaufsrecht im Grundbuch schützt langfristig und verhindert spätere Konflikte.

Eine fundierte Immobilienbewertung hilft in allen Fällen, den angemessenen Preis für Immobilien in Nürnberg zu ermitteln – ob für den Verkauf, die Auszahlung von Geschwistern oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Nürnberg profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Nuernberg/

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