TikTok übermittelt weiterhin Daten nach China: App-Hinweis an Nutzer trotz 530-Millionen-Bußgeld
Warum muss TikTok jetzt vor dem Datentransfer warnen?
Die DPC sieht Verstöße gegen die DSGVO bei der Übermittlung bzw. dem Zugriff auf Daten von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum mit Bezug zu China. Nach der DPC-Mitteilung vom 2. Mai 2025 umfasst die Entscheidung ein Bußgeld von insgesamt 530 Millionen Euro sowie die Anordnung, die Verarbeitung innerhalb einer Frist EU-rechtskonform auszugestalten; andernfalls soll auch eine Aussetzung der Transfers nach China greifen.
Die Entscheidung ist rechtlich umkämpft. Nach Berichten über das Verfahren hat der Irish High Court am 13. November 2025 die Vollstreckung wesentlicher DPC-Maßnahmen vorläufig gestoppt. Zugleich ist der Aufschub an Transparenzpflichten geknüpft: TikTok muss Nutzer über die fortlaufenden Drittland-Transfers und das laufende Verfahren informieren – genau das geschieht derzeit über die Hinweisfenster in der App.
Was TikTok Nutzern aktuell mitteilt
Einordnung der TikTok-Warnung durch Dr. Stoll & Sauer
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die aktuelle TikTok-Mitteilung aus zwei Gründen bedeutsam: Erstens bestätigt sie, dass Drittland-Transfers nach China nicht nur ein Vorwurf aus der Vergangenheit sind, sondern fortwirken. Zweitens zeigt sie, dass die Aufsichtsbehörden die Datenpraxis bereits beanstandet haben – und TikTok dies nun gegenüber Nutzern transparent machen muss.
Rechtlicher Hintergrund: Drittland-Transfers, Schrems II, Schadensersatz
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten ohne EU-Angemessenheitsbeschluss ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa auf Basis von Standardvertragsklauseln und zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Seit dem EuGH-Urteil Schrems II gilt: Reicht das Schutzniveau im Drittland nicht an EU-Standards heran und können zusätzliche Maßnahmen den Zugriff staatlicher Stellen nicht wirksam abwehren, kann eine Aussetzung der Übermittlungen erforderlich werden.
Für Entschädigungsansprüche kommt Art. 82 DSGVO in Betracht. Der EuGH hat klargestellt, dass keine starre Erheblichkeitsschwelle gilt (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21). Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass auch ein bloßer, kurzzeitiger Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann (BGH, Urteil vom 18. November 2024, VI ZR 10/24). Ein konkreter Missbrauch – etwa Identitätsdiebstahl – muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Entscheidend ist stets der Einzelfall.
Was TikTok-Betroffene jetzt tun sollten
Dr. Stoll & Sauer: Eine der führenden Verbraucherkanzleien
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in Lahr und Stuttgart gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten ist sie unter anderem auf den Abgasskandal, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT- und Datenschutzrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und verhandelten einen Vergleich über 830 Millionen Euro. Aktuell führen Anwälte unserer Kanzlei unter anderem Verfahren im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck und verbraucherrechtlichen Themen im Mobilitätssektor.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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