Erbschaftsteuer für Kinder: So bleibt das Bremer Elternhaus steuerfrei in der Familie

Wenn Kinder von ihren Eltern erben, profitieren sie von den günstigsten Regelungen im deutschen Erbschaftsteuerrecht. Mit einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil bleibt ein erheblicher Teil des Nachlasses steuerfrei. Doch gerade in Bremen, wo Immobilienwerte in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, überschreitet der Wert von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen diesen Freibetrag oft schneller als erwartet.

Freibeträge und Steuerklassen im Überblick

Kinder gehören zur Erbschaftsteuerklasse I und erhalten damit einen der höchsten Freibeträge überhaupt. Der Betrag von 400.000 Euro gilt dabei pro Elternteil – erbt ein Kind also von Mutter und Vater zu unterschiedlichen Zeitpunkten, kann der Freibetrag doppelt genutzt werden. Erst wenn der Wert des geerbten Vermögens diesen Betrag übersteigt, wird Erbschaftsteuer fällig.

Die Steuersätze für Kinder liegen zwischen 7 und 30 Prozent, abhängig vom steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags. Bei einem steuerpflichtigen Anteil bis 75.000 Euro werden 7 Prozent fällig, bis 300.000 Euro sind es 11 Prozent, bis 600.000 Euro 15 Prozent.

„Viele Erben unterschätzen, dass der Freibetrag pro Elternteil gilt", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin von Heid Immobilienbewertung. „Gleichzeitig wissen viele nicht, dass der vom Finanzamt angesetzte Steuerwert einer Immobilie oft höher liegt als der tatsächliche Marktwert."

Familienheim kann vollständig steuerfrei bleiben

Eine besonders relevante Regelung betrifft das sogenannte Familienheim. Kinder können die Erbschaftsteuer auf eine geerbte Immobilie vollständig umgehen, wenn sie das Haus oder die Wohnung nach dem Erbfall selbst bewohnen. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die Immobilie bis zum Erbfall ebenfalls selbst genutzt hat und das Kind mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt. Bei Wohnflächen über 200 Quadratmetern ist nur der anteilige Wert bis zu dieser Grenze befreit.

Dieses Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Erbt ein Kind ein Bremer Einfamilienhaus im Wert von 600.000 Euro und zieht selbst ein, fällt keine Erbschaftsteuer an. Entscheidet sich das Kind hingegen für Vermietung oder Verkauf, werden nach Abzug des Freibetrags 200.000 Euro mit 15 Prozent besteuert – das entspricht einer Steuerlast von 30.000 Euro.

Verkehrswertgutachten als Steuerhebel

Bei Immobilienerbschaften spielt die Bewertung eine zentrale Rolle. Das Finanzamt ermittelt den Steuerwert anhand standardisierter Verfahren, die individuelle Faktoren wie Sanierungsbedarf, Grunddienstbarkeiten im Grundbuch oder besondere Lagefaktoren oft nicht ausreichend berücksichtigen.

„Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegt", so Heid. „Gerade bei älteren Immobilien in Bremen ergeben sich hier oft erhebliche Differenzen, die die Steuerlast deutlich senken."

Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung bieten abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten – das Finanzamt erkennt pauschal 15.000 Euro für Bestattungs- und Abwicklungskosten an. Bei vermieteten Immobilien gilt zudem ein gesetzlicher Abschlag von 10 Prozent auf den Verkehrswert.

Zusätzlicher Freibetrag für jüngere Kinder

Kinder unter 27 Jahren können neben dem regulären Freibetrag einen sogenannten Versorgungsfreibetrag erhalten. Dieser soll den Wegfall des elterlichen Unterhalts ausgleichen und beträgt je nach Alter bis zu 52.000 Euro. Je älter das Kind, desto geringer fällt der zusätzliche Freibetrag aus.

Zusammenfassung

Kinder sind im Erbschaftsteuerrecht deutlich bessergestellt als andere Erben. Der hohe Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, die günstigen Steuersätze der Steuerklasse I und die Möglichkeit zur steuerfreien Übernahme des Familienheims bieten erhebliche Vorteile. Bei Immobilienerbschaften empfiehlt sich dennoch eine professionelle Bewertung, um den tatsächlichen Marktwert nachzuweisen und die Steuerlast nicht unnötig zu erhöhen.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Bremen profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Bremen/

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