Beispiel 1: Ein angestellter IT-Entwickler kauft im Dezember 2025 einen neuen PC inklusive Zubehör und Programmen für 3.500 Euro zur beruflichen Nutzung zu Hause. Vom Arbeitgeber erhält er dafür keinen Zuschuss, darf dafür aber überwiegend im Homeoffice arbeiten. Der Arbeitnehmer kann bisher nur 230 Euro an weiteren Werbungskosten geltend machen. Vom Pauschbetrag sind somit noch 1.000 Euro übrig. Durch den PC-Kauf kann er weitere 2.500 Euro (3.500 – 1.000) steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent verringert sich seine Einkommensteuer dadurch um 875 Euro (2.500 x 0,35).
Beispiel 2: Eine selbstständige Grafikerin kauft sich ebenfalls kurz vor Silvester einen neuen PC mit allem Drum und Dran für 3.500 Euro. Sie gibt die 3.500 Euro komplett auf einen Schlag als Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben an, weil sie in diesem Jahr ungewöhnlich viel verdient hat und ihre voraussichtliche Steuernachzahlung für 2025 verringern will. Laut Experte Polz könnte die Grafikerin ihren neuen PC aber auch – wie bisher – über drei beziehungsweise vier Jahre abschreiben. „Das wäre steuerlich für sie von Vorteil, wenn ihr Einkommen in diesen Jahren in etwa gleichbleiben wird.“
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