Wann kann ich den kompletten Kaufpreis für ein Arbeitsmittel absetzen?

Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder ein neuer Bürostuhl lassen sich komplett als Werbungskosten absetzen, wenn diese nachweisbar ausschließlich beruflich genutzt werden. Die Kosten auf einen Schlag komplett geltend zu machen, war früher aber nur unter einer Voraussetzung möglich: Der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer durfte den Betrag von 800 Euro nicht überschreiten. Lag der Kaufpreis darüber, musste dieser steuerlich über mehrere Jahre verteilt – also abgeschrieben –  werden, wie es im Fachjargon heißt. Bei einem Laptop waren das drei Jahre. „Jetzt ist es aber möglich, für elektronische Arbeitsgeräte den Kaufpreis auf einen Schlag geltend zu machen, auch wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben“, sagt Marcus Polz, Steuerberater in der Kanzlei Müller & Polz in Eresing (Oberbayern). Wer also noch in diesem Jahr etwa einen neuen PC erwirbt und bezahlt, kann so kräftig Steuern sparen.

Beispiel 1: Ein angestellter IT-Entwickler kauft im Dezember 2025 einen neuen PC inklusive Zubehör und Programmen für 3.500 Euro zur beruflichen Nutzung zu Hause. Vom Arbeitgeber erhält er dafür keinen Zuschuss, darf dafür aber überwiegend im Homeoffice arbeiten. Der Arbeitnehmer kann bisher nur 230 Euro an weiteren Werbungskosten geltend machen. Vom Pauschbetrag sind somit noch 1.000 Euro übrig. Durch den PC-Kauf kann er weitere 2.500 Euro (3.500 – 1.000) steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent verringert sich seine Einkommensteuer dadurch um 875 Euro (2.500 x 0,35).

Beispiel 2: Eine selbstständige Grafikerin kauft sich ebenfalls kurz vor Silvester einen neuen PC mit allem Drum und Dran für 3.500 Euro. Sie gibt die 3.500 Euro komplett auf einen Schlag als Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben an, weil sie in diesem Jahr ungewöhnlich viel verdient hat und ihre voraussichtliche Steuernachzahlung für 2025 verringern will. Laut Experte Polz könnte die Grafikerin ihren neuen PC aber auch – wie bisher – über drei beziehungsweise vier Jahre abschreiben. „Das wäre steuerlich für sie von Vorteil, wenn ihr Einkommen in diesen Jahren in etwa gleichbleiben wird.“

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