Gemeinsamer Appell aus der Biokraftstoffbranche
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Kathmandu Nepal
Montag, Dez. 1, 2025
Die verpflichteten Unternehmen müssen bereits jetzt ihre Kraftstoffverträge und Lieferketten für 2026 vorbereiten. Dafür benötigen sie klare Zeitvorgaben, insbesondere mit Blick auf die geplante Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe und die damit verbundenen Marktveränderungen.
Die Unterzeichner fordern daher, die Abschaffung der Doppelzählung unverzüglich so umzusetzen, dass sie ab 1. Januar 2026 gilt – nötigenfalls mit rückwirkender Anwendung. Alternativ wird eine klare Zusage des BMUKN verlangt, dass die Doppelzählung spätestens zum 1. Januar 2026 entfällt. Dies sei entscheidend, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche zu gewährleisten.
Den gesamten Appell finden Sie hier.
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