Übergangslösung für asiatische Billigimporte: Abschreckung sieht anders aus

Die EU-Finanzminister haben sich heute darauf verständigt, dass ab 1. Juli 2026 eine Abgabe von drei Euro für Pakete in die EU bis zur 150 Euro Zollfreigrenze anfallen. Dieser Entscheidung war ein Entschluss im November voran-gegangen, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im kommen-den Jahr eine Übergangslösung zu implementieren.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband hatte Südwesttextil die Beschleunigung die-ses Prozesses begrüßt – bewertet die Übergangslösung allerdings als wenig wirkungs-voll. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Der europäische Markt wird von Billigimporten asiatischer E-Commerce Plattformen überschwemmt. Diese unterlaufen nachweislich immer wieder europäische Standards in Bereichen wie Qualität, Produktsicherheit oder Chemikalieneinsatz. Dass diese nun bis zur Zoll-reform 2028 zollfrei bleiben, ist für die europäischen Hersteller enttäuschend. Eine Paketgebühr von drei Euro stellt bei Preisen von wenigen Euro beispielsweise für Be-kleidung zwar eine Erhöhung dar. Diese wird allerdings am Bestellverhalten der Ver-braucherinnen und Verbraucher nichts ändern, da sie deutlich zu niedrig ist und so-mit auch die Importmenge nicht signifikant senkt. Das Signal, das von dieser Entschei-dung ausgeht, ist in Zeiten des geforderten Schutzes des EU-Binnenmarktes absolut unzureichend. Eine echte europäische Wirtschaftspolitik sieht anders aus.“

Deshalb hatte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen einer Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württem-berg in Brüssel gefordert: „Um die Paketflut effektiv einzudämmen, benötigen wir eine Gebühr, die wirklich weh tut, von mindestens 30 Euro pro Paket, zusammen mit vielfältigen weiteren Maßnahmen, die einen fairen Markt sichern.“ Die Pflichten der Plattformen müssen auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Dafür sind die Verifizierung eines Sitzes in der EU, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU notwendig. Sonst können Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar ge-macht werden. Als „Ultima Ratio“ muss konsequent von der Möglichkeit zur Abschal-tung der Plattformen Gebrauch gemacht werden.

Das vollständige Positionspapier von Südwesttextil finden Sie hier.

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