Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben

Der Vogelsbergkreis hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Sie war im Oktober nach dem Fund toter Kraniche, die an der hoch pathogenen Variante des Vogelgrippevirus erkrankt waren, erlassen worden war. Die Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten von Geflügelhaltungen und beim Umgang mit Geflügel bleiben indes noch bestehen, teilt das Veterinäramt mit.

Rückblick: Im Oktober dieses Jahres waren in ganz Deutschland zahlreiche tote Kraniche gefunden worden – auch im Vogelsbergkreis. Da tausende, möglicherweise infizierte Kraniche in dieser Zeit über Hessen und den Vogelsberg zogen, war es für die Sicherheit der Geflügelbestände erforderlich, die Aufstallung und die Verschärfung von Biosicherheitsmaßnahmen anzuordnen.

Die Geflügelpest ist eine Grippe-Infektion der Vögel, die wie die menschliche Grippe alle fünf bis zehn Jahre besonders heftig auftritt. Das Grippevirus verändert sich durch ständige Mutationen immer wieder, wodurch mal mehr und mal weniger krankmachende Viren verbreitet werden. Stark verbreitet ist in diesem Jahr der hoch pathogene Geflügelgrippestamm H5N1.

Allein im Oktober und November wurden deutschlandweit rund 1700 infizierte und verendete Wildvögel aufgefunden, davon 160 in Hessen. Im Vogelsbergkreis wurde das Grippevirus ausschließlich bei Kranichen nachgewiesen. Da der Kranichzug nach Angaben der Vogelwarte Hessen abgeschlossen ist, kann die Aufstallungspflicht im Vogelsbergkreis ab dem heutigen Dienstag wieder aufgehoben werden.

Nach Angaben des Veterinäramtes gibt es jedoch in Hessen weiterhin zahlreiche Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln. Allein in der letzten Novemberwoche wurde das Virus bei 44 Wildvögeln festgestellt. Dabei waren in Nordhessen besonders Schwäne und in Südhessen vor allem Wildgänse betroffen. Aber auch Graureiher, Wildenten und Rabenvögel sind vereinzelt infiziert. Durch die kalte und feuchte Witterung ist das durch die Kraniche massiv ausgeschiedene Virus über mehrere Wochen in der Umwelt infektiös und wird insbesondere durch Wasservögel, die nicht so schnell an der Infektion erkranken und sterben, in der Umwelt weiter verteilt.

Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen bleibt daher weiterhin bestehen. Auch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr, die von der Geflügelgrippe ausgeht, für Hausgeflügelbestände weiterhin als hoch ein.

Daher bleiben die Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten von Geflügelhaltungen und beim Umgang mit Geflügel aktuell noch bestehen.

Besonders für kleinere Haltungen sind überdachte Volieren mit seitlichen vogeldichten Gittern weiter zu empfehlen, um einen besseren Schutz vor Wildvögeln zu gewährleisten.

Da mit weiteren Seuchenwintern gerechnet werden muss, empfiehlt das Veterinäramt allen, die Geflügel halten, geeignete Möglichkeiten für eine zeitweise Stallhaltung vorzuhalten. Dies können entweder geschlossene Ställe oder geschützte Volieren sein.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Vogelsbergkreises zur Verfügung.

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