Miniatur Wunderland in Hamburg meldet Datenleck bei Online-Ticketkäufen / Kreditkartendaten über fünf Monate abgegriffen
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Montag, Jan. 12, 2026
Was ist beim Miniatur Wunderland Hamburg passiert?
Nach Informationen von heise online wurde Schadcode in ein Modul des Online-Ticketshops eingeschleust. Dadurch konnten Angreifer den Datenstrom während des Bezahlvorgangs manipulieren und vollständig auslesen. Betroffen sind sämtliche Kreditkartenzahlungen innerhalb des rund fünfmonatigen Zeitraums. Das Miniatur Wunderland erklärte, dass grundsätzlich keine Kreditkartendaten lokal gespeichert werden – der Angriff muss daher über einen sogenannten Man-in-the-Middle-Mechanismus erfolgt sein.
Was ist ein Man-in-the-Middle-Angriff?
Ein Man-in-the-Middle-Angriff (MitM) bedeutet, dass sich ein Angreifer unbemerkt zwischen zwei Kommunikationspartner schaltet. Anstatt dass Daten direkt vom Nutzer zum Server gelangen, werden sie heimlich über den Rechner des Angreifers geleitet. Dort können sie ausgelesen, verändert oder abgefangen werden.
Im Fall des Miniatur Wunderlands wurde der Datenverkehr beim Online-Bezahlen so manipuliert, dass die Kreditkartendaten gleichzeitig beim Zahlungsdienstleister und beim Angreifer landeten. Kurz gesagt: Ein MitM-Angriff ist wie ein heimlicher Dritter, der ein Telefongespräch mithört – nur unsichtbar im Internet.
Reaktionen und Umfang des Datenlecks
Nach Angaben der Hamburger Datenschutzbehörde wurde die Datenpanne am 5. November 2025 gemeldet. Anschließend informierte der Betreiber die mutmaßlich Betroffenen per E-Mail und riet zur sofortigen Sperrung der Kreditkarte sowie zur engmaschigen Prüfung sämtlicher Abbuchungen. Laut t-online liegt die Zahl der betroffenen Besucher zwischen 30.000 und 35.000.
Derzeit ist noch unklar, wie die Schadsoftware in den Ticketshop gelangte und wie lange sie unentdeckt aktiv war. Der Betreiber hat die kompromittierte Infrastruktur abgeschaltet, neu aufgesetzt und externe IT-Forensiker eingebunden.
Fakten zum Wunderland-Datenleck nach Medieninformationen:
Für Besucher bedeutet der Vorfall ein erhöhtes Risiko für unbefugte Abbuchungen, betrügerische Kartentransaktionen sowie weitere Folgeangriffe wie Phishing-Versuche.
Rechtliche Einschätzung zum Miniatur-Wunderland-Datenleck
Rechtlich handelt es sich um eine nach Art. 33 und 34 DSGVO meldepflichtige Datenpanne mit hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen. Kreditkartendaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. Besonders strenge technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wären erforderlich gewesen. Ob diese ausreichend umgesetzt wurden, muss geklärt werden.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stärkt seit 2023 die Position von Betroffenen:
Auch der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Art. 82 DSGVO einen eigenständigen Schadensersatzanspruch begründet.
Rechtsprechung auf Seiten der Verbraucher
Die Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position von Betroffenen eins Datenlecks:
Jetzt handeln: Kostenlose Ersteinschätzung im Online-Check
Betroffene des Datenlecks beim Miniatur Wunderland sollten ihre Situation umgehend prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hilft dabei, die rechtlichen Optionen einzuschätzen, Ansprüche zu sichern und etwaige Verstöße gegen die DSGVO aufzudecken. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung im Datenschutz-Online-Check starten und Ansprüche sichern.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten und ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und erreichten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro. Aktuell führen sie eine weitere Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit erstem Erfolg in der ersten Instanz. Zudem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta in Deutschland.
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