Voraussetzungen der Förderung
Gefördert werden unter anderem Fortbildungen, die eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation voraussetzen und die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung, zum Beispiel nach der Handwerksordnung, vorbereiten. Die Fortbildung muss hierbei über dem Niveau einer Gesellen- oder Berufsfachschulprüfung, aber unter dem Niveau eines Master-Hochschulabschlusses liegen. „Wir empfehlen, den Antrag noch vor Beginn der Fortbildung zu stellen“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Mannheim.
Unterlagen der Kammer erforderlich
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig und berät auch. Allerdings werden relevante Formblätter, die zur Antragstellung benötigt werden, von der Handwerkskammer bereitgestellt. Das „Formblatt B“ wird von der Fortbildungsstätte ausgefüllt – bei der Handwerkskammer in Mannheim demnach vom Bildungsservice. Das „Formblatt Z“ ist über die Prüfungsstelle, also über den Geschäftsbereich Meisterprüfung der Handwerkskammer, abzuwickeln. Darüber hinaus gibt es das „Formblatt M“, das als Bestätigung der Prüfungsstelle für Verbrauchsmaterialen benötigt wird. Förderwürdig sind durch das Aufstiegs-BAföG die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten und ein Zuschuss für den Lebensunterhalt bei einer Vollzeitfortbildung.
Kontakt für weitere Informationen ist der Geschäftsbereich Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Mannheim, E-Mail: meisterpruefung@hwk-mannheim.de.
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