Neue Küche: Was müssen Immobilieneigentümer beachten?

Wenn Sie im Eigenheim wohnen, können Sie Ihre neue Küche frei nach Ihren Wünschen und entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten planen. Planen Sie eine Veränderung des Grundrisses – etwa einen Wanddurchbruch zum benachbarten Wohnzimmer – sollten Sie im Zweifel einen Statiker zu Rate ziehen und nicht voreilig den Abbruch beauftragen. So gehen Sie auf Nummer Sicher, dass die Statik des Hauses nicht gefährdet wird.

Wichtig zu wissen: Sind Sie Wohnungseigentümer und planen im Rahmen der Küchenerneuerung einen veränderten Grundriss, gilt es zu prüfen, inwieweit Ihre Maßnahme Gemeinschaftseigentum betrifft. „Ist zum Beispiel eine tragende Wand betroffen oder muss der Leitungsverlauf von Be- und Entwässerung geändert werden, können Eigentümer nicht ohne Weiteres handeln, sondern brauchen eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft“, erläutert Beate Heilmann, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Anhand eines statischen Nachweises sollte es aber in der Regel kein Problem sein, die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen.

Biallo-Tipp: Eine neue Küche ist oft eine große Investition, die clever geplant und finanziert werden sollte. Besonders bei Eigentumswohnungen zeigt die Teilungserklärung, welche Rechte und Pflichten Sie haben – mehr dazu in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.

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