Wichtig zu wissen: Sind Sie Wohnungseigentümer und planen im Rahmen der Küchenerneuerung einen veränderten Grundriss, gilt es zu prüfen, inwieweit Ihre Maßnahme Gemeinschaftseigentum betrifft. „Ist zum Beispiel eine tragende Wand betroffen oder muss der Leitungsverlauf von Be- und Entwässerung geändert werden, können Eigentümer nicht ohne Weiteres handeln, sondern brauchen eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft“, erläutert Beate Heilmann, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Anhand eines statischen Nachweises sollte es aber in der Regel kein Problem sein, die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen.
Biallo-Tipp: Eine neue Küche ist oft eine große Investition, die clever geplant und finanziert werden sollte. Besonders bei Eigentumswohnungen zeigt die Teilungserklärung, welche Rechte und Pflichten Sie haben – mehr dazu in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
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