In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass noch nicht alle aus den Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1980 ihren alten Papierführerschein umgetauscht haben. Sie werden gebeten, ihn dringend und zeitnah durch einen EU-weit gültigen Kartenführerschein zu ersetzen.
Empfehlenswert ist, sich frühzeitig um die Erneuerung der Fahrerlaubnis zu kümmern, damit der neue Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist vorliegt. Auf der Homepage des Vogelsbergkreises (www.vogelsbergkreis.de) finden man alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen und dem Verfahrensablauf. Schnell und direkt läuft das digitale Antragsverfahren, welches erhebliche Vorteile bietet. Hier werden keine Papierunterlagen mehr benötigt und die Beantragung ist jederzeit möglich. Über den nachfolgenden QR-Code gelangen sie direkt zur Online-Antragstellung.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
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E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
        