Brandgefahr bei Mercedes EQA und EQB: Dr. Stoll & Sauer klagt wegen defekter Hochvoltbatterien / EU warnt vor Kurzschlussgefahr

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Donnerstag, Okt. 16, 2025
Klage gegen Mercedes: Sicherheitsrisiko trotz Rückruf und Software-Update
Die E-Mobilitätsbranche steht unter Druck. Auch Mercedes hat wie Porsche Probleme mit der Hochvoltbatterie. Nach Angaben des EU-Safety-Gate-Alerts SR 01226/25 vom 4. April 2025 kann es in den betroffenen Batteriemodulen zu internen Kurzschlüssen kommen. Diese können zu Überhitzung und Fahrzeugbrand führen. Der Fehler betrifft insbesondere Zellen des Zulieferers Farasis Energy.
Mercedes reagierte mit einem Rückruf am 13. Februar 2025, überwacht durch das KBA. In den Anschreiben an Kunden warnte der Hersteller, die Batterie nicht über 80 Prozent zu laden, und kündigte ein Software-Update zur „Risikomitigation“ an. Nach der Aktualisierung verlängern sich jedoch Ladezeiten, und die Reichweite sinkt dauerhaft um bis zu 11 Prozent. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt damit kein sicherheitsgerechtes Fahrzeug mehr vor.
Wesentliche Punkte der Klage am LG Dortmund
Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer
Mercedes hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein sicherheitsrelevantes Problem nicht gelöst, sondern lediglich softwareseitig begrenzt. Ein Hersteller darf Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien, die real Brandgefahr bergen, nicht weiter im Verkehr belassen. Wir sehen hier klare Verstöße gegen das Produktsicherheits- und Typgenehmigungsrecht.
Die Klage soll klären, ob Mercedes für Brandgefahr, Wertverlust und Nutzungseinschränkungen haftet. Betroffene EQA- und EQB-Fahrer sollten prüfen, ob ihnen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Hier geht es zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.
Hintergrund: Rückruf und EU-Warnung zu Mercedes
Parallelen zu Ford und Porsche: Systemisches Problem der E-Mobilität
Wie bereits bei Ford (Kuga Plug-in-Hybrid, Rückruf 14793R) und Porsche (Taycan-Modelle) zeigen sich auch bei Mercedes gravierende Schwächen bei der Hochvoltbatterie. In allen Fällen setzen die Hersteller auf Software-Updates statt Austausch defekter Batterien. Dr. Stoll & Sauer sieht darin ein systemisches Sicherheitsproblem der E-Mobilität und fordert verbindliche Qualitätsstandards für Hochvoltsysteme.
Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie
Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
• Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der Hochvoltbatterie.
• Minderung des Kaufpreises.
• Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung.
• Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten.
• Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Fahrzeughaltern – egal ob Ford, Mercedes oder Porsche – zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer einen Wertverlust oder Einschränkungen der Reichweite hinnehmen muss, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Mit der Klage gegen Mercedes setzt die Kanzlei ihre konsequente Linie fort, Verbraucher bei Mängeln in der E-Mobilität zu unterstützen. Hier geht es zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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