Automobilclub KS e.V. begrüßt die EU-Führerscheinreform
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Freitag, Okt. 24, 2025
Die EU-weite Führerscheinreform soll nicht nur die Vorgaben und Regelungen in den Mitgliedsstaaten vereinheitlichen, sondern vor allem flächendeckend für mehr Sicherheit auf Europas Straßen sorgen. „Jedes Jahr verunglücken EU-weit rund 20.000 Menschen im Straßenverkehr tödlich. Entsprechend der Vision Zero mit dem Ziel, Unfälle und Verletzungen im Straßenverkehr langfristig zu vermeiden, sollen jetzt die überarbeiteten Vorschriften die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessern. Vor allem aber soll die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis 2050 so weit wie möglich gesenkt werden. Das begrüßt der Automobilclub KS e.V. ausdrücklich, denn er macht sich seit jeher für die Straßenverkehrssicherheit stark“, sagt Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Die überarbeiteten EU-Führerscheinvorschriften sind Bestandteil eines Verkehrssicherheitspakets, das von der EU-Kommission Anfang 2023 vorgelegt wurde.
Neuerungen im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung
Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler sind aufgrund der beschlossenen EU-weiten Regelungen jetzt neue Ausbildungsschwerpunkte gesetzt: So muss der Fahrernachwuchs künftig bei der Fahrprüfung nachweisen, dass er sich mit Fahrerassistenzsystemen auskennt, sich jederzeit der Gefahren des toten Winkels bewusst ist oder auch Türen sicher öffnen kann – hier hat sich in der Praxis der sogenannte holländische Griff bewährt, mit dem Dooring-Unfälle vermieden werden können. Darüber hinaus muss er aber auch um die Gefahren wissen, die durch eine Ablenkung mit dem Handy entstehen. Insgesamt soll damit das Bewusstsein mit Blick auf schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und Senioren, Fußgänger und Radfahrer, deutlich gestärkt werden.
Nach bestandener Fahrprüfung sind in Zukunft auch EU-weit mindestens zwei Jahre Probezeit – in Deutschland besteht diese bereits – vorgesehen. Diese Probezeit geht mit deutlich strengeren Regeln und schwereren Strafen als bisher einher, etwa wenn Fahranfängerinnen und Fahranfänger unter Alkoholeinfluss fahren oder die Gurtpflicht missachten. Auf ganz Europa ausgeweitet werden soll überdies das Begleitete Fahren (BF17), wodurch Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und bis zum 18. Geburtstag ausschließlich in Begleitung einer erfahrenen, vorab bestimmten, sogenannten verkehrszuverlässigen Person Auto fahren.
Angesichts des Berufskraftfahrermangels sieht die EU-Reform zudem vor, dass ein Lkw-Führerschein (Klasse C) bereits mit 18 Jahren und ein Busführerschein (Klasse D) mit 21 erworben werden kann, sofern die angehenden Berufskraftfahrerinnen und -fahrer einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne Nachweis dürfen wie bisher Lkw erst ab 21 und Busse ab 24 Jahren gefahren werden.
Änderungen rund um den Führerschein
Den Führerschein selbst soll es nicht mehr nur im Scheckkartenformat fürs Portemonnaie geben. Vielmehr ist geplant, ihn ab 2030 auch in digitaler Version zur Verfügung zu stellen, so dass er dann über das Smartphone aufgerufen werden kann. Die digitale Version soll die Karte jedoch nicht ablösen, sondern parallel zur physischen Führerscheinkarte bestehen. Pkw- und Motorradführerscheine, die bereits in EU-Kartenführerscheine überführt wurden – lediglich die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben dafür noch bis 19. Januar 2033 Zeit –, müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden. In EU-Mitgliedsstaaten, in denen der Führerschein zugleich als Personalausweis dient, kann sich die Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre verkürzen. Die Führerscheindokumente für Lkw und Busse sind alle fünf Jahre zu erneuern.
Entzug der Fahrerlaubnis
Rücksichtsloses Fahrverhalten im Ausland beispielsweise soll durch die neuen EU-Vorgaben künftig nicht mehr folgenlos bleiben und darüber hinaus klar eingedämmt werden. Wird einem Fahrer die Fahrerlaubnis im Ausland entzogen, wird diese ausgesetzt oder eingeschränkt, erfolgt eine Meldung an den EU-Mitgliedstaat, der das Dokument ausgestellt hat. Dazu werden die nationalen Behörden verpflichtet, einander unverzüglich zu unterrichten, wenn sie einem Fahrer oder einer Fahrerin die Fahrerlaubnis aufgrund besonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen – darunter fallen etwa Alkohol oder Drogen am Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. „Dieser Punkt der Führerscheinreform wird in Deutschland hoffentlich auch den Raser-Tourismus eindämmen. Denn die Raser aus Ländern mit strikten Tempolimits, die sich auf deutschen Autobahnen Wettrennen liefern, gefährden regelmäßig die Sicherheit und spielen mit dem Leben unbeteiligter Verkehrsteilnehmer“, so Finsterwalder.
Neuregelung für schwerere Caravans
Vor allem Caravan-Fans dürften sich über die Neuregelung für schwerere Wohnmobile freuen: In Zukunft dürfen schwerere Camper bis 4,25 Tonnen noch mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden – hierzu muss jedoch dann eine Prüfung abgelegt oder ein spezielles Training absolviert werden.
Absage an Rückmeldefahrten für ältere Fahrer
Das Thema, um das im Vorfeld der Reform stark gerungen worden war, betraf den Umgang mit älteren Autofahrerinnen und -fahrern im Hinblick auf altersbedingte Einschränkungen, die zudem Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben können. Fest steht nun: Mit der Reform wird es keine verpflichtende Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer geben. Den Mitgliedsstaaten wurde in diesem besonderen Fall jedoch Spielraum eingeräumt: Ihnen ist freigestellt, solche Regelungen einzuführen, ohne dadurch gegen EU-Recht zu verstoßen. Auch können die Länder die Gültigkeitsdauer der Führerscheine – nicht aber der Fahrerlaubnis – für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 verkürzen. Diese sollen dadurch angeregt werde, häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrzunehmen. Auch verpflichtende Feedback- oder auch Rückmeldefahrten sind vom Tisch, stattdessen setzt man in der EU auf Freiwilligkeit. „Rückmeldefahrten für ältere Autofahrende sind im Sinne der Straßenverkehrssicherheit sehr wichtig, da durch das Feedback eines Fahrlehrers oder einer anderen qualifizierten Person die eigenen Fähigkeiten reflektiert und realistisch eingeschätzt und somit aktiv Fahrfehler reduziert werden. Auch wenn diese Fahrten künftig weiter freiwillig sein werden, empfiehlt der Automobilclub KS e.V. diese im Sinne der Verkehrssicherheit , aber auch mit Blick auf die eigene Sicherheit regelmäßig zu nutzen“, betont Isabella Finsterwalder, die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Dann haben die einzelnen EU-Staaten drei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht zu überführen, und ein weiteres Jahr, um deren Anwendung in der Praxis vorzubereiten. Bis wann der deutsche Gesetzgeber die neuen Regelungen in nationales Recht gießt, ist noch offen.
Der Automobilclub KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik.
Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.
Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub
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