Austauschpflicht bei Heizungen: Das müssen Sie jetzt wissen

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Mittwoch, Okt. 15, 2025
Austauschpflicht bei Heizungen: Das müssen Sie jetzt wissen Welche Anlagen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten – und wie Förderungen optimal genutzt werden können.
Alte Heizungen geraten ins Visier des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Bestimmte Systeme müssen nach Jahrzehnten vom Netz, moderne Technik und erneuerbare Energien rücken nach. Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung, ordnet ein: „Wichtig ist, sachlich zu prüfen, ob Ihr Kessel wirklich unter die Pflicht fällt – und parallel die beste technische und finanzielle Route zu planen.“
Warum es eine Austauschpflicht gibt
Heizungen gehören zu den größten Energieverbrauchern im Gebäude. Genau deshalb setzt das GEG hier an: Veraltete Technik soll Schritt für Schritt aus dem Bestand verschwinden, um CO₂-Emissionen und Energiekosten zu senken. Besonders betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die ineffizient arbeiten und den Verbrauch unnötig in die Höhe treiben. Für sie gilt nach spätestens 30 Jahren ein Betriebsverbot. Ausgenommen sind moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie einige Sonderfälle, etwa selbstgenutzte Einfamilienhäuser, die seit 2002 dauerhaft bewohnt werden.
Die Austauschpflicht ist zudem eng mit der sogenannten 65-Prozent-Regel verknüpft: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Damit wird ein klarer Rahmen für die Wärmewende gesetzt – technologieoffen, aber mit eindeutiger Zielrichtung.
Welche Heizungen betroffen sind – und wo Ausnahmen gelten
Das Gesetz betrifft vor allem Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern gelten besondere Übergangsfristen: Eigentümergemeinschaften müssen sich entscheiden, ob sie auf eine zentrale Heizungsanlage umstellen oder das dezentrale System beibehalten.
Nicht jede alte Heizung ist automatisch betroffen. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sehr kleine Anlagen unter 4 kW, große Systeme über 400 kW sowie für Härtefälle, in denen der Austausch wirtschaftlich unzumutbar wäre.
So lässt sich der Heizungstausch vorbereiten
Ein Heizungstausch ist mehr als nur die Erfüllung einer Pflicht. Mit kluger Planung kann er zur Investition in Effizienz und Wertsteigerung werden. Besonders sinnvoll ist die Kombination erneuerbarer Energien. Häufig genutzte Lösungen sind:
Wärmepumpe plus Photovoltaik – Strom vom Dach versorgt die Wärmepumpe direkt.
Gas-Brennwerttechnik mit Solarthermie – Sonnenenergie unterstützt Warmwasser und Heizung.
Pelletheizung mit Solaranlage – erneuerbare Grundlast kombiniert mit solarer Spitzenlast.
Ebenso wichtig sind technische Rahmenbedingungen: Ein hydraulischer Abgleich sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung, Rohrdämmungen verhindern Verluste, und eine verbesserte Gebäudehülle steigert die Effizienz des gesamten Systems.
Nach dem Einbau sind Nachweise wie Fachunternehmerbestätigungen, Protokolle zum hydraulischen Abgleich und Einträge ins Schornsteinfegerregister erforderlich. Diese Dokumente sichern sowohl die Rechtskonformität als auch den Zugang zu Fördermitteln.
Förderungen für den Heizungstausch
Staatliche Zuschüsse machen den Wechsel finanziell attraktiver. Die KfW unterstützt mit Zuschüssen und Förderkrediten, während ergänzende BAFA-Förderungen für die Energieberatung gelten. Besonders lohnend ist der iSFP-Bonus, der die Fördersätze um zusätzliche fünf Prozentpunkte erhöht. Hinzu kommen weitere Technologie- und Effizienzboni. Voraussetzung bleibt, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird und der Einbau durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgt.
Fazit
Die Austauschpflicht für Heizungen ist ein zentrales Element der Energiewende. Sie zwingt Eigentümer zwar zum Handeln, eröffnet aber Chancen: geringere Energiekosten, mehr Komfort und eine langfristige Wertsteigerung der Immobilie. Wer rechtzeitig plant und die passenden Förderungen nutzt, macht den Wechsel nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Über Heid Energieberatung
Die Heid Energieberatung zählt zu den führenden Fachunternehmen für Energieeffizienz in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten Energieeffizienz-Experten auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt das Unternehmen jährlich zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung. Das Leistungsspektrum reicht von Energieaudits und Sanierungsfahrplänen über Fördermittelberatung bis hin zur energetischen Baubegleitung. Die Berater sind für Förderprogramme von BAFA und KfW zugelassen und kombinieren energetisches Fachwissen mit umfassender Gebäudekompetenz. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig.
https://www.heid-energieberatung.de/
Heid Immobilien GmbH
Hauptstr. 21
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Telefon: 0800 909 02 82
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