Meta-Sammelklage: Erste mündliche Verhandlung am 10. Oktober vor dem OLG Hamburg

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Mittwoch, Sep. 3, 2025
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Meta?
Im Jahr 2021 gelangten Daten von über 500 Millionen Facebook-Nutzern weltweit, darunter rund 6 Millionen aus Deutschland, ins Darknet. Enthalten waren Namen, Telefonnummern, Geburtsdaten und weitere sensible Informationen. Betroffene fürchten seitdem Identitätsmissbrauch und gezielte Betrugsversuche. Seitdem berichten Betroffene über eine sprunghafte Zunahme von Spam, Phishing und Betrugsversuchen.
Die Klage des vzbv soll klären, ob und in welchem Umfang Meta für die Datenschutzverstöße haftet und Schadensersatz leisten muss. Juristisch handelt es sich um eine sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK), die im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Sammelklage bezeichnet wird.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Die MFK ist ein junges Rechtsinstrument, das Verbrauchern in Deutschland erlaubt, ihre Ansprüche zu bündeln. Ein Verband wie der vzbv klagt stellvertretend gegen ein Unternehmen, während sich Verbraucher in ein öffentliches Klageregister eintragen. Ein Urteil in der MFK klärt zentrale Rechtsfragen – etwa, ob ein Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen hat und grundsätzlich haftet. Individuelle Zahlungen erhalten die Betroffenen daraus allerdings nicht automatisch.
Kommt es zu keinem Vergleich, müssen Verbraucher ihre Ansprüche nach Abschluss der MFK individuell einklagen. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Rechtslage durch das Musterurteil bereits geklärt und die Verjährung gehemmt ist. Das macht Folgeklagen erheblich leichter. Ein prominentes Beispiel für die Wirksamkeit dieses Instruments ist die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Dieselskandal. Auch dort waren Anwälte von Dr. Stoll & Sauer an der Seite des vzbv tätig und konnten dazu beitragen, dass für rund 260.000 Verbraucher ein Vergleich über 830 Millionen Euro erzielt wurde. In diesem Fall mussten die Teilnehmer ihre Ansprüche nicht zusätzlich individuell einklagen.
Das Wichtigste zur Meta-Sammelklage im Überblick:
Rechtliche Einordnung der Sammelklage wegen des Facebook-Datenlecks
Die Chancen für Betroffene stehen gut. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben in den vergangenen Jahren den Verbraucherschutz in Datenschutzfragen gestärkt:
Diese Leitentscheidungen senken die Hürden erheblich und geben der Klage des vzbv vor dem OLG Hamburg ein starkes Fundament.
In einem Interview mit netzpolitik.org vom 24. Juli 2025 erklärte Christian Grotz, Geschäftsführer und Rechtsanwalt von Dr. Stoll & Sauer:
„Diesem Musterfeststellungsverfahren haben sich bereits über 12.000 Menschen angeschlossen. Die Teilnahme kostet nichts und gibt die Hoffnung, ebenfalls Geld von Meta zu erhalten.“
Gerade deshalb lohnt es sich für Betroffene, sich ins Klageregister einzutragen. Die Teilnahme ist risikofrei und bietet die Chance, eigene Ansprüche später leichter durchzusetzen. „Mit der Musterfeststellungsklage kann man seinen eigenen Anspruch sichern und sich zurücklehnen“, sagte Grotz. Er betont: „Man muss einen Großkonzern nicht mit so was durchkommen lassen. Wenn die Verbraucher in ausreichend großer Masse aufstehen, ändert sich da was.“
Risiken für Betroffene: Diese Folgen drohen durch das Datenleck
Die gestohlenen Daten können von Kriminellen auf vielfältige Weise missbraucht werden. Die möglichen Folgen im Überblick:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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