LG Bochum: Händler muss Kaufpreis für gedrosselten Senec-Stromspeicher zurückzahlen

Das Landgericht Bochum hat am 22. August 2025 (Az. I-2 O 307/24) ein verbraucherfreundliches Urteil im Senec-Skandal gefällt: Ein Käufer erhält für seinen mangelhaften Batteriespeicher SENEC.Home V3 hybrid duo 7.5 kWh rund 10.000 Euro zurück. Hintergrund ist die dauerhafte Drosselung der Speicherkapazität auf 70 Prozent nach Brandvorfällen. Bereits zahlreiche Landgerichte sowie die Oberlandesgerichte Hamm und München haben verbraucherfreundliche Positionen eingenommen – die Linie der Rechtsprechung wird damit immer klarer. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Kläger vertrat, wertet das Urteil als weiteren wichtigen Sieg. Betroffene können ihre Ansprüche in der kostenlosen Ersteinschätzung im Senec-Online-Check prüfen lassen.

Der Senec-Skandal

Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen gravierender Probleme mit ihren Batteriespeichern in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen schaltete das Unternehmen tausende Speicher per Fernzugriff ab oder drosselte die Kapazität drastisch. Viele Verbraucher blieben monatelang ohne funktionierendes System oder mussten sich mit dauerhaft reduzierter Speicherkapazität zufriedengeben. Letztlich ist das Unternehmen dazu übergegangen, Speichermodule auszutauschen. Zahlreiche Klagen machen deutlich: Diese Maßnahmen stellen einen erheblichen Sachmangel dar – Händler und Hersteller sind in der Pflicht, funktionierende Speicher bereitzustellen.

Das Senec-Urteil am Landgericht Bochum im Überblick

  • Gericht: Landgericht Bochum
  • Datum: 22. August 2025
  • Aktenzeichen: I-2 O 307/24
  • Ergebnis: Rückzahlung von 10.036,70 Euro nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Stromspeichers
  • Begründung: dauerhafte Drosselung auf 70 % stellt einen erheblichen Mangel dar
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
  • Kostenquote: Händler trägt 86 % der Prozesskosten

Gerichtliche Begründung

Die Richterin stellte klar, dass bereits die von Senec eingeräumte Drosselung einen Sachmangel darstellt:

„Die seitens der Beklagten und Streithelferin zugestandene stufenweise Drosselung der Anlage begründet eine Mangelhaftigkeit des Batteriespeichers. (…) Es handelt sich um eine wesentliche Einschränkung der Ladekapazität und damit um einen erheblichen Mangel.“

Und weiter:

„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung offensichtlich nicht.“

Das Gericht verweist in seiner Begründung ausdrücklich auf den Beschluss des OLG Hamm vom 11. April 2025 (Az. I-2 U 5/25), das bereits herausgestellt hatte, dass die Drosselung auf 70 % einen erheblichen Mangel darstellt.

Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer

Die Kanzlei weist darauf hin, dass zahlreiche Gerichte ähnlich urteilen: LG Ravensburg, LG Koblenz, LG Heidelberg, LG Stade und weitere haben die Drosselung bereits als erheblichen Sachmangel eingestuft. Besonders wichtig: Das OLG München hat am 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) erkennen lassen, dass es ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Landshut bestätigen wird. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben verbraucherfreundliche Signale gesetzt: Nach einem Bericht des Online-Magazins Energie & Management vom 19. Mai 2025 weisen die zwei Gerichte drauf hin, dass sowohl die nachträgliche Drosselung der Speicherkapazität als auch der Gefahrenverdacht bei Senec-Stromspeichern als erhebliche Sachmängel einzustufen seien. In einem weiteren Verfahren hat das OLG Hamm am 26. Mai 2025 den Hinweis gegeben, dass die Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt hätten. Mit den Äußerungen der OLG steigen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz und Rückgabe des Stromspeichers.

Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Urteil des LG Bochum

Das Urteil aus Bochum belegt erneut: Die nachträgliche Leistungsdrosselung von Senec-Stromspeichern ist ein erheblicher Sachmangel. Verbraucher müssen sich damit nicht abfinden – selbst wenn Senec dies mit Sicherheitsgründen rechtfertigt. Wer betroffen ist, sollte rechtzeitig prüfen lassen, ob Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz oder Rückzahlung bestehen.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher, gegen Senec vorzugehen

Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers.
  • Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Geräts.
  • Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung.
  • Minderung des Kaufpreises aufgrund der erheblichen Einschränkung der Nutzung.
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check.

Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind – die bisher verbraucherfreundlichen Urteile der Gerichte zeigen, dass rechtliche Schritte Erfolg haben können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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