Kreditkartenbetrug im Internet nimmt rasant zu

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Dienstag, Aug. 26, 2025
BGH und BGB stärken Verbraucherrechte beim Kreditkartenbetrug
Wer feststellt, dass eine Kreditkartenzahlung ohne eigene Freigabe erfolgte – etwa ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung oder bei unbekannten Beträgen – kann bei der Bank eine Rückerstattung verlangen. Erfahrungsgemäß verweigern Banken die Rückzahlung jedoch häufig mit dem Hinweis auf angebliche grobe Fahrlässigkeit des Kunden. Wie ist jetzt die Rechtslage?
Das Zusammenspiel aus aktueller BGH-Rechtsprechung und den klaren Vorgaben des BGB (§§ 675u, 675v, 675w BGB) stellt sicher, dass Verbraucher bei Kreditkartenbetrug umfassend geschützt sind. Im Zweifel sollte der Anspruch auf Rückerstattung stets anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden. Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.
Datenlecks als Auslöser von Kreditkartenbetrug – Verbraucher sind besonders geschützt
Kreditkartenbetrug im Internet ist häufig die Folge von Datenlecks bei Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleistern. Gelangen Kreditkartendaten oder Zugangsdaten in falsche Hände, können Cyberkriminelle diese für Kreditkartenbetrug und betrügerische Transaktionen nutzen. Die Rechtslage bei Kreditkartenbetrug nach einem Datenleck ist für Betroffene besonders günstig: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023, C‑340/21) als auch der Bundesgerichtshof (BGH, Leitentscheidung vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24) haben die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.
Dr. Stoll & Sauer vertritt zahlreiche Verbraucher, die Opfer von Datenlecks und anschließendem Kreditkartenbetrug wurden – etwa bei Banken, Zahlungsdienstleistern oder großen Onlinehändlern – und setzt deren Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung konsequent durch. So wurde beispielsweise vor dem Landgericht München I (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) bereits ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro für Mandanten erstritten.
Gerade Datenlecks stellen somit einen zentralen Risikofaktor für Kreditkartenbetrug dar – und bieten zugleich umfassende rechtliche Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz.
Arten von Kreditkartenbetrug im Internet: So gehen Kriminelle vor
Kreditkartenbetrug kann auf verschiedene Arten erfolgen. Die wichtigsten Betrugsmaschen bei Kreditkartenbetrug im Internet sind:
Ablauf eines Kreditkartenbetrugs im Internet
Cyberkriminelle versuchen zuerst, an Zugang zu Kreditkartendaten oder Onlinebanking zu kommen – z. B. durch Phishing, Schadsoftware oder Social Engineering. Gelingt der Zugriff, werden Kreditkartenkonten und Limits schnell ausgeschöpft, Überweisungslimits erhöht und Echtzeitüberweisungen ausgeführt. Das gestohlene Geld wird meist rasch weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt, sodass die Nachverfolgung erschwert wird. Für Betroffene bedeutet Kreditkartenbetrug häufig nicht nur den Verlust des Guthabens, sondern auch hohe Schulden bei der Bank.
Praxisbeispiel: Kreditkartenbetrug nach Online-Einkauf
Ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wurde nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug. Nach der Bezahlung mit Kreditkarte entdeckte er mehrere unberechtigte Abbuchungen aus dem Ausland – der Schaden lag bei 2.800 Euro. Durch schnelle Reaktion – Kartensperrung, Reklamation und Anzeige bei der Polizei – konnte der Mandant mit Hilfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schließlich die volle Erstattung durchsetzen.
Kreditkartenbetrug melden: So holen Sie unberechtigte Zahlungen zurück
Wenn Sie Kreditkartenbetrug bemerken – z. B. eine Abbuchung, die Sie nicht autorisiert haben – können Sie bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen. Die Bank muss jede nicht autorisierte Kreditkartenzahlung sofort erstatten, besonders wenn keine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgte. Die Haftung liegt grundsätzlich nicht beim Verbraucher.
Oft lehnen Banken die Rückerstattung ab und behaupten grobe Fahrlässigkeit. Doch sie müssen dies beweisen – der bloße Einsatz der Kreditkarte oder die Verwendung der Daten reicht nicht aus. Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an. Hier wird Ihnen gezeigt, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.
Wichtige Hinweise:
Was tun bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug?
Wie kann ich mich vor Kreditkartenbetrug schützen?
FAQ: Häufige Fragen zum Kreditkartenbetrug
Wie erkenne ich Kreditkartenbetrug?
Unbekannte Abbuchungen, kleine Testbuchungen oder Rückbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben, sind oft ein Zeichen für Kreditkartenbetrug.
Wie kann ich Kreditkartenbetrug melden?
Sperren Sie sofort Ihre Karte, reklamieren Sie die Buchung bei der Bank und nutzen Sie den Kreditkartenbetrug-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer für eine rechtliche Ersteinschätzung.
Wie bekomme ich mein Geld nach Kreditkartenbetrug zurück?
Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, jede nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft kostenlos, ob Betroffene Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz nach Kreditkartenbetrug haben. Im Kreditkartenbetrug-Online-Check erhalten Verbraucher schnell eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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