Keine saubere Zufahrt

Im Jahr 2023 baute die Stadt Trier eine Zuwegung um. Statt wie vorher von Asphalt und Pflastersteinen ist der Boden seither von einer wassergebundenen, sandbasierten Deckschicht bedeckt. Eine Grundstückseigentümerin war mit dieser Veränderung unzufrieden. Sie forderte die Stadt Trier dazu auf, die gepflasterte oder geteerte Einfahrt innerhalb von acht Wochen wiederherzustellen. Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier entschied laut ARAG Experten, dass ein sauberer Zugang bzw. eine saubere Zufahrt zum Grundstück nicht unter den eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauch falle (Az.: 9 K 1302/25.TR).

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