Heizungs-Austauschpflicht

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Mittwoch, Aug. 13, 2025
Das Wichtigste zur Austauschpflicht im Überblick
➤ Unabhängig davon, ob die Austauschpflicht bei Ihrer Heizung greift oder nicht: Je länger sie in Betrieb ist, desto ineffizienter arbeitet sie und desto höher fallen Ihre Heizkosten aus. Warten Sie nicht, bis ein Defekt Sie überstürzt zum Austausch zwingt. Planen Sie Ihren Heizungswechsel bereits jetzt. Dann profitieren Sie auch von den derzeit hohen Fördergeldern. Hilfe bei Heizungswahl und Förderantrag bekommen Sie bei einem Heizungsfachbetrieb.
Die zentrale Regelung betrifft Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Ist ein solcher Kessel älter als 30 Jahre, müssen Sie ihn austauschen. Diese veraltete Technologie arbeitet mit konstant hohen Temperaturen und verbraucht dadurch unnötig viel Energie. Unabhängig vom Alter gilt zudem: Ab dem Jahr 2045 dürfen keine Öl- und Gasheizungen mehr betrieben werden.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen von der sofortigen Austauschpflicht nach 30 Jahren. Sie sind nicht zum sofortigen Austausch verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
➤ Prüfen Sie das Alter und die Art Ihrer Heizungsanlage, um rechtzeitig handeln zu können. Ein moderneres Heizsystem schont nicht nur das Klima, sondern senkt auch spürbar Ihre Energiekosten.
➤ Alle wichtigen Details zum Thema erfahren Sie in unserme umfangreichen Ratgeber-Artikel "Austauschpflicht für alte Heizungen".
➤ Linktipps:
➤ Energie-Infos auf die Ohren:
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DAA ist einer der größten deutschen Online-Dienstleister und Portalbetreiber für regenerative Energietechnik und ist auf Anfragen zu den Themen Photovoltaik, Heiztechnik, Sanierung und Energieeffizienz spezialisiert. DAA bildet die Schnittstelle zwischen Betrieben mit freien Kapazitäten und Interessenten (w/m/d), die im Internet nach Angeboten für Handwerksleistungen und Sanierungsmaßnahmen suchen. Monatlich wertet DAA den Bedarf nach Solar- und Heizungssystemen sowie Sanierungsarbeiten aus und veröffentlicht Einblicke in den Markt.
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